Nachweisvereinfachung für Abfallbrennstoffe in Kraft getreten
Wer Abfälle – u.a. auch bei Bautätigkeit anfallende Abfälle – erzeugt, muss Sorge tragen, dass diese ordnungsgemäß entsorgt oder von fachkundigen Unternehmen gesammelt, befördert, gelagert, behandelt, verwertet, gehandelt, gemakelt und/oder beseitigt werden. Diese Fachbetriebe müssen Aufgaben erfüllen, die die Entsorgungsfachbetriebeverordnung, EfbV, definiert. Eingeführt wurde jetzt eine Nachweisvereinfachung für Abfallbrennstoffe. Die EfB-Zertifizierung ist als Alternative zur […]
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