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Antrag auf Akkreditierung als Prüfer gemäß Assistenzhundeverordnung (AHundV) eingereicht

Antrag auf Akkreditierung als Prüfer gemäß Assistenzhundeverordnung (AHundV) eingereicht

Barrierefreiheit ist ein wichtiger Aspekt für die Inklusion und Teilhabe von behinderten Menschen an der bebauten Umwelt. Zertifizierte Assistenzhunde spielen dabei eine wichtige Rolle. Die Zertifizierung Bau hat im Dezember 2023 den Erweiterungsantrag für die Akkreditierung als Prüfer bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) gestellt und wird nach erfolgreichem Abschluss des Antragsverfahrens bundesweit als erster akkreditierter Prüfer tätig sein.

Ein wichtiger Aspekt für die Inklusion und Teilhabe von behinderten Menschen an der bebauten Umwelt ist die Barrierefreiheit. Inklusion und Teilhabe bedeuten die Möglichkeit für Menschen mit körperlichen, geistigen oder sensorischen Beeinträchtigungen, sich frei und selbstständig in ihrer Umgebung zu bewegen und diese zu nutzen.

Assistenzhundeverordnung (AHundV) schließt Lücken für Assistenzhunde

Assistenzhunde – Blindenführhunde, Signalassistenzhunde u.v.m. – übernehmen dabei eine wichtige Rolle in der Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Mit Inkrafttreten der Assistenzhundeverordnung (AHundV) am 1. März 2023 sind Lücken für die Assistenzhunde geschlossen worden, die bislang keiner gesetzlichen Ausbildungs-, Prüfungs- und Zertifizierungsregelung unterlagen. Mit einem zertifizierten Assistenzhund erlangen Menschen mit Behinderung zukünftig auch Zutritt zu Bereichen, in denen Hunde bisher allgemein verboten sind.

Antrag auf Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS)

Die Zertifizierung Bau hat im Dezember 2023 den Erweiterungsantrag für die Akkreditierung als Prüfer bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) gestellt. Die Akkreditierung beinhaltet als Prüfer gemäß § 12j Absatz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in Verbindung mit § 30 Absatz 1 der Assistenzhundeverordnung (AHundV) die Zertifizierung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften mit:

  • Blindenführhunden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 1 AHundV: Assistenzhunde für Menschen mit Blindheit oder einer Beeinträchtigung des Sehvermögens
  • Mobilitätsassistenzhunden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 2 AHundV: Assistenzhunde für Menschen mit motorischer Beeinträchtigung
  • Signalassistenzhunden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 3 AHundV: Assistenzhunde für Menschen mit akustischer Wahrnehmungsbeeinträchtigung
  • Warn- und Anzeige-Assistenzhunden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 4 AHundV: Assistenzhunde für Menschen mit stoffwechselbedingten Beeinträchtigungen,  anaphylaktischer Allergie, olfaktorischen Wahrnehmungsbeeinträchtigungen oder für Menschen mit neurologisch-, stoffwechsel- oder systemisch bedingten Anfallserkrankungen
  • PSB-Assistenzhunden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 5 AHundV: Assistenzhunde für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen.

Ausblick und Ansprechpartner

Nach erfolgreichem Abschluss des Antragsverfahrens wird die Zertifizierung Bau bundesweit als erster akkreditierter Prüfer tätig sein. Bei Fragen steht Ihnen Herr Jörg Bauer gerne zur Verfügung:

Dipl.-Ing. Jörg Bauer
+49 30 206131-242
bauer(at)zert-bau.de

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