Paketzusteller Präqualifikation Paketdienstleister KEP

Soziale Gerechtigkeit durch Präqualifikation für KEP deutlich verbessert

Von der Nachunternehmerhaftung kann sich der Auftraggeber befreien: Gemäß der Regelungen im Vierten Sozialgesetzbuch (§ 28e Abs. 3g SGB IV) muss sich der Auftraggeber dazu von seinem Nachunternehmer durch eine Präqualifizierung – kurz: PQ – einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachweisen lassen, dass er die Anforderungen zur Einhaltung der Mindeststandards erfüllt. Für die KEP-Branche, also Kurier-, Express- […]

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