Wer Abfälle – u.a. auch bei Bautätigkeit anfallende Abfälle – erzeugt, muss Sorge tragen, dass diese ordnungsgemäß entsorgt oder von fachkundigen Unternehmen gesammelt, befördert, gelagert, behandelt, verwertet, gehandelt, gemakelt und/oder beseitigt werden. Diese Fachbetriebe müssen Aufgaben erfüllen, die die Entsorgungsfachbetriebeverordnung, EfbV, definiert. Eingeführt wurde jetzt eine Nachweisvereinfachung für Abfallbrennstoffe.
Die EfB-Zertifizierung ist als Alternative zur Nachhaltigkeitszertifizierung anerkannt. Sie dient als Kontrollsystem, um den Nachweis der Nachhaltigkeit zu vereinfachen. Unternehmen, die sich für eine EfB-Zertifizierung entscheiden, haben die Möglichkeit, einer Entsorgergemeinschaft beizutreten oder mit einer technischen Überwachungsorganisation einen Überwachungsvertrag abzuschließen. Die Zertifizierung Bau GmbH ist bei der Berliner Senatsumweltverwaltung als technische Überwachungsorganisation (TÜO) ansässig. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) betrachtet auch Kontrollsysteme aus dem Abfallbereich als grundsätzlich geeignet für den Nachweis der beiden genannten „Erneuerbaren-Energien-Richtlinie“, kurz RED II-Kriterien. Damit soll eine Doppelüberwachung in diesem Bereich vermieden werden.
Nutzen einer Zertifizierung „Entsorungsfachbetrieb“
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bietet die Möglichkeit, sich als Entsorgungsfachbetrieb für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen, Handeln, Makeln zertifizieren zu lassen. Unternehmen müssen dazu den Nachweis erbringen, dass Zuverlässigkeit, Fachkunde, geregelte Betriebsorganisation Bestandteil ihrer Unternehmens- und Betriebsführung sind und sie für Qualität und Seriosität verantwortlich zeichnen. Auch für Unternehmen aus der „Abfallverbrennung“ mach die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb Sinn, da sie zum Beispiel bei der Verwertung im Sinne einer Verbrennung von Abfallarten einer Reihe behördlicher Vorgaben unterliegen.
Auch für Bauunternehmen macht die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb Sinn, da sie zum Beispiel bei Transport und Verwertung von aufbereiteten Abfallarten ebenfalls einer Reihe behördlicher Vorgaben unterliegen.
Mehrwert einer EfB-Zertifizierung – Nachhaltigkeitszertifizierung
Neben Mehrwerten wie Wegfall von Transportgenehmigung, keine Genehmigung von Abfallvermittlungsgeschäften und Wettbewerbsvorteilen gegenüber Mitbewerbern, wurde jetzt eine Nachweisvereinfachung für Abfallbrennstoffe eingeführt. Danach betrachtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) auch Kontrollsysteme wie etwa die EfB-Zertifizierung als grundsätzlich geeignet für den Nachweis der beiden genannten „Erneuerbaren-Energien-Richtlinie“, kurz RED II-Kriterien. Für feste, gasförmige oder flüssige Abfallbrennstoffe ist der Nachweis über die Einhaltung der beiden RED II-Kriterien Abfalleigenschaft und Massenbilanz auf der Basis der Teilnahme an einem Kontrollsystem zu erbringen.
Verschiedene Kontrollsysteme sind zulässig
Der Betreiber kann zwischen mehreren zulässigen Kontrollsystemen wählen: Dazu zählen RED II-Zertifizierungssysteme (z.B. SURE, ISCC, REDcert) oder Kontrollsysteme für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung von Abfällen, z.B.: Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB) nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder Güteüberwachung durch Gütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz e.V.
Hintergrund
Die Europäischen Emissionshandelssystem-Anlagen (EU-ETS), die auch abfallwirtschaftlich tätig sind, unterliegen für die mitverbrannten Abfallfraktionen häufig freiwilligen oder verpflichtenden Kontrollsystemen mit umfassenden Überwachungspflichten nach dem Abfallrecht. Diese umfassen in der Regel bereits eine fortlaufende Kontrolle der Abfalleigenschaft und der Massenbilanz.
Bei Fragen zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB) steht Ihnen Frau Nora Dahle gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Ihre Ansprechpartnerin
Dipl.-Ing. Nora Dahle
Tel.: +49 30 206131-246
dahle(at)zert-bau.de