Wer Abfälle – u.a. auch bei Bautätigkeit anfallende Abfälle – erzeugt, muss Sorge tragen, dass diese ordnungsgemäß entsorgt oder von fachkundigen Unternehmen gesammelt, befördert, gelagert, behandelt, verwertet, gehandelt, gemakelt und/oder beseitigt werden. Diese Fachbetriebe müssen Anforderungen und Entsorgungsaufgaben erfüllen, die in der Entsorgungsfachbetriebsverordnung, EfbV, definiert sind.
Unternehmen, die sich für eine Zertifizierung entscheiden, haben die Möglichkeit, einer Entsorgergemeinschaft beizutreten oder mit einer technischen Überwachungsorganisation einen Überwachungsvertrag abzuschließen. Die Zertifizierung Bau ist bei der Berliner Senatsumweltverwaltung als technische Überwachungsorganisation (TÜO) ansässig.
Nutzen einer Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bietet die Möglichkeit, sich als Entsorgungsfachbetrieb für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen, Handeln, Makeln zertifizieren zu lassen. Unternehmen müssen dazu den Nachweis erbringen, dass Zuverlässigkeit, Fachkunde, geregelte Betriebsorganisation Bestandteil ihrer Unternehmens- und Betriebsführung sind und sie für Qualität und Seriosität verantwortlich zeichnen. Auch für Bauunternehmen macht die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb Sinn, da sie zum Beispiel bei Transport und Verwertung von aufbereiteten Abfallarten eine Reihe behördlicher Vorgaben unterliegen.
Ihr Mehrwert einer EfbV-Zertifizierung
- keine Transportgenehmigung
- keine Genehmigung für Abfallvermittlungsgeschäfte, sofern sie für das Sammeln und Befördern bzw. für das Handeln und Makeln zertifiziert sind.
- Erleichtertes Nachweisverfahren
- Wettbewerbsvorteile durch Differenzierung zu Mitbewerbern
- Hohe Akzeptanz bei Behörden und ausschreibenden Stellen
- Verfahrensrechtliche Vorteile
- Kosteneinsparpotentiale
- Zertifikate im digitalen Fachbetrieberegister einsehbar unter https://fachbetrieberegister.zks-abfall.de/fachbetrieberegister/Entsorgungsfachbetriebe/dst=100&rb=1&e=1&n=rmn
Schritte zum Zertifikat
- Anfrage und Angebotserstellung
- Beauftragung der Zertifizierung Bau
- Planung des Audits
- Durchführung des Audits
- Zertifizierungsentscheidung
- Übergabe des Zertifikats
- Gültigkeitsnachweis der Zertifizierung durch Eintrag unter
www.zert-bau.de/unternehmenssuche
Gültigkeit
Zertifikate werden für die Gültigkeitsdauer von 18 Monaten ausgestellt. Die Überwachung der Betriebe erfolgt jährlich.
Kosten
Die Kosten sind zum einen abhängig von dem zu zertifizierenden Geltungsbereich. Weitere Einflussfaktoren sind die Mitarbeiteranzahl, die Anzahl eventueller Standorte und die Tätigkeit des Unternehmens. Auf dieser Basis erhalten Sie ein individuelles Angebot. Bereits bestehende Zertifizierungen können dazu beitragen, den Preis zu reduzieren.
Wechsel des Zertifizierers
Ihr Zertifikat ist noch gültig und Sie möchten dennoch den Zertifizierer wechseln? Sie legen Wert auf hohe Kompetenz und stets verfügbare Ansprechpartner? Warten Sie nicht bis zum neuen Zertifizierungszyklus. Ein Wechsel zu uns ist unproblematisch, wir helfen Ihnen. Alle vorangegangenen Arbeitsschritte werden von uns anerkannt, dies spart Kosten und sichert Ihnen einen unkomplizierten Wechsel. Sie müssen lediglich rechtzeitig die Verträge mit Ihrem bisherigen Zertifizierer kündigen. Denn zwei Zertifizierer benötigen Sie sicher nicht.
Downloads
Antrag (PDF)
Informationsbroschüre (PDF 1 MB)