Die Ersatzbaustoffverordnung ist am 01.08.2023 in Kraft getreten. Sie stellt erstmalig bundesweit einheitliche Anforderungen an die Herstellung und Verwendung von Ersatzbaustoffen u.a. aus dem Baubereich wie RC-Material, Boden, Baggergut, Gleisschotter und Ziegelmaterial.
Das Online-Seminar gibt einen Überblick über die Ersatzbaustoffverordnung und die damit verbundenen Fragestellungen aus der Praxis.
Im Rahmen des Online-Seminars wird auf folgende Punkte eingegangen:
1) Was sind überhaupt Ersatzbaustoffe?
2) Wann gilt die Ersatzbaustoffverordnung?
3) Akteure der Ersatzbaustoffverordnung und ihre rechtlichen Pflichten
- Erzeuger von mineralischen Abfällen
- Hersteller von Ersatzbaustoffen
- Erzeuger und Besitzer von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und nicht aufbereitetem Baggergut, das in ein technisches Bauwerk eingebaut werden soll
- Zwischenlager für nicht aufbereitetes Bodenmaterial und nicht aufbereitetes Baggergut
- Beförderer?
- Bauherr
- Verwender
- Entsorger von Ersatzbaustoffen
4) Was ist bei der Verwendung von Ersatzbaustoffen zu beachten?
- Auswahl der Einbauweise
- Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten
- Mindestmengen beim Einbau bestimmter Ersatzbaustoffe
- Dokumentation des Einbaus
5) Was passiert, wenn Ersatzbaustoffe wieder ausgebaut werden?
- Getrenntsammlung von Ersatzbaustoffen und mineralischen Primärabfällen
6) Sind Ersatzbaustoffe Abfall oder Produkt?
Fragen und Diskussionsbeiträge der Teilnehmenden sind ausdrücklich erwünscht.
Dauer: Online-Veranstaltung von 9:00 Uhr bis ca. 12:30 Uhr
Teilnahmegebühr: 315,- € je Teilnehmer zzgl. MwSt. (inkl. Tagungsunterlagen und Teilnahmebescheinigung)