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Die Ersatzbaustoffverordnung – Anwendungsbereich im Bau- und Ausbaugewerbe 2024

Die Ersatzbaustoffverordnung ist am 01.08.2023 in Kraft getreten. Sie stellt erstmalig bundesweit einheitliche Anforderungen an die Herstellung und Verwendung von Ersatzbaustoffen u.a. aus dem Baubereich wie RC-Material, Boden, Baggergut, Gleisschotter und Ziegelmaterial.

Das Online-Seminar gibt einen Überblick über die Ersatzbaustoffverordnung und die damit verbundenen Fragestellungen aus der Praxis. 

Im Rahmen des Online-Seminars wird auf folgende Punkte eingegangen:

1) Was sind überhaupt Ersatzbaustoffe?

2) Wann gilt die Ersatzbaustoffverordnung?

3) Akteure der Ersatzbaustoffverordnung und ihre rechtlichen Pflichten

  • Erzeuger von mineralischen Abfällen
  • Hersteller von Ersatzbaustoffen
  • Erzeuger und Besitzer von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und nicht aufbereitetem Baggergut, das in ein technisches Bauwerk eingebaut werden soll
  • Zwischenlager für nicht aufbereitetes Bodenmaterial und nicht aufbereitetes Baggergut
  • Beförderer?
  • Bauherr
  • Verwender
  • Entsorger von Ersatzbaustoffen

4) Was ist bei der Verwendung von Ersatzbaustoffen zu beachten?

  • Auswahl der Einbauweise
  • Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten
  • Mindestmengen beim Einbau bestimmter Ersatzbaustoffe
  • Dokumentation des Einbaus

5) Was passiert, wenn Ersatzbaustoffe wieder ausgebaut werden?

  •  Getrenntsammlung von Ersatzbaustoffen und mineralischen Primärabfällen

6) Sind Ersatzbaustoffe Abfall oder Produkt?

Fragen und Diskussionsbeiträge der Teilnehmenden sind ausdrücklich erwünscht.

Dauer: Online-Veranstaltung von 9:00 Uhr bis ca. 12:30 Uhr

Teilnahmegebühr: 315,- € je Teilnehmer zzgl. MwSt. (inkl. Tagungsunterlagen und Teilnahmebescheinigung)

Ich bin gerne für Sie da

Andreas Rempel

Tel. +49 30 206131-259
seminare(at)zert-bau.de

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03Mai2024
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    Die Ersatzbaustoffverordnung – Anwendungsbereich im Bau- und Ausbaugewerbe 2024

    Online per Microsoft Teams 18.09.2024

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