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Baggerkralle Entsorgungsfachbetriebe

Ersatzbaustoffverordnung tritt in Kraft – rechtzeitig darauf vorbereiten!

Ersatzbaustoffverordnung tritt in Kraft – rechtzeitig darauf vorbereiten!

Die Entsorgung von Erdaushub und anderen ungefährlichen Bauabfällen in Hessen wird aufgrund unnötig komplizierter Regeln immer schwieriger und teurer und muss aus Sicht der Wirtschaft verbessert werden. Einen Appell hat jetzt der Verband Baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. an das hessische Umweltministerium gerichtet, mit der Forderung, bei der derzeit laufenden Überarbeitung der hessischen Verfüllrichtlinie Fachleute und Praktiker aus den Verbänden bzw. Unternehmen einzubinden. Auch weitere Bauverbände anderer Bundesländer melden sich zu Wort. Diverse Regelwerke wie auch die genannte Hessische Verfüllrichtlinie sind nur noch bis 31.07.2023 gültig und werden dann ab 01.08.2023 von der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) abgelöst. Aktuell gelten bereits gesonderte Übergangsvorschriften in einigen Bundesländern, unter anderem in Baden-Württemberg und Thüringen. 

Entsorgungsfachbetriebe müssen Anforderungen und Entsorgungsaufgaben erfüllen

Wer Abfälle – u.a. auch bei Bautätigkeit anfallende Abfälle – erzeugt, muss Sorge tragen, dass diese ordnungsgemäß entsorgt oder von fachkundigen Unternehmen gesammelt, befördert, gelagert, behandelt, verwertet, gehandelt, gemakelt und/oder beseitigt werden. Diese Fachbetriebe müssen Anforderungen und Entsorgungsaufgaben erfüllen, die in der Entsorgungsfachbetriebsverordnung, EfbV, definiert sind. Unternehmen, die sich für eine Zertifizierung entscheiden, haben die Möglichkeit, einer Entsorgergemeinschaft beizutreten oder mit einer technischen Überwachungsorganisation einen Überwachungsvertrag abzuschließen. Die Zertifizierung Bau ist bei der Berliner Senatsumweltverwaltung als technische Überwachungsorganisation (TÜO) ansässig.

Am 01.08.2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft

Im Bereich des Abfallrechts wurde – wie in kaum einem anderen Rechtsbereich – in der Vergangenheit eine Vielzahl neuer oder geänderter Gesetze, Verordnungen und Erlasse in Kraft gesetzt. So wird, wie oben aufgeführt, am 01.08.2023 die Ersatzbaustoffverordnung nach vielen Jahren der Erarbeitung in Kraft treten. Die Verordnung regelt die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke. Es ist also nicht einfach, den Überblick zu behalten und die betrieblichen Abläufe rechtssicher zu organisieren. Eines ist gewiss: Viel Arbeit liegt vor Unternehmen, Verbänden und öffentlichen Stellen. Schulungen helfen bei der Vorbereitung.

Seminar zur Ersatzbaustoffverordnung 2023 gibt umfassenden Überblick

Daher wurde im Bereich des Seminarangebotes der Zertifizierung Bau das Seminar „Die Ersatzbaustoffverordnung 2023 – Anwendungsbereich – Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe im Bau- und Ausbaugewerbe“ etabliert. Es gibt Hilfestellungen und zeigt einen umfassenden, konzentrierten Überblick über die aktuelle Rechtssituation auf, erläutert Hintergründe und praktische Auswirkungen für den täglichen Arbeitsablauf in Unternehmen und auf Baustellen.

Themenschwerpunkte sind unter anderem die allgemeine Vorstellung Regelwerk EBV, Anwendungsbereich, Rechtsanwendung, Vorbereitung für Unternehmen, Baufirmen, Recyclingunternehmen, Bodenverwertung, Verfüllung sowie Begriffe, komplexe Fragestellungen der Anforderungen an Aufbereitungsanlagen. Die Themen berücksichtigen die neuesten Regelungen der Mantelverordnung (ErsatzbaustoffVO, BundesBoden-SchutzVO, DeponieVO). Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Entsorgungsfachbetrieben, Deponien, Unternehmen des Bau- und Ausbaugewerbes, Ingenieurbüros sowie an öffentliche und private Auftraggeber, die sich über die neuesten Grundlagen des Abfallrechts informieren möchten.

Ihre Ansprechpartnerin

Dipl.-Ing. Nora Dahle
Tel.: +49 30 206131-246
dahle(at)zert-bau.de

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