Mineralische Baustoffe aus Bau- und Abbruchmaßnahmen können in vielen Fällen als Baumaterial wieder eingesetzt werden.
Werden ausgebaute mineralische Stoffe als Ersatzbaustoff wiederverwendet, muss weniger „frisches“ Baumaterial angeschafft werden. Die Verwendung von Ersatzbaustoffen vermindert deshalb Eingriffe in die Natur und kann auch zu einer Kostenersparnis führen.
Ersatzbaustoffen können deshalb einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten.
Der Einsatz von Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken darf aber nicht zu Beeinträchtigungen von Gewässern und Boden führen. Deswegen müssen Bauherren und Baufirmen bei der Verwendung und beim Einbau bestimmte Voraussetzungen beachten. Diese Voraussetzungen sind in der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) geregelt. Der Sachkundelehrgang vermittelt einen Überblick über die Vorschriften der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und beschäftigt sich mit praktischen Fragestellungen, die seit Inkrafttreten der EBV am 01.08.2023 aufgetreten sind.
Behandelt werden u.a. folgende Themen:
– Anwendungsbereich der EBV
– Pflichten des Herstellers von Ersatzbaustoffen
– Pflichten des Bauherrn und des Verwenders von Ersatzbaustoffen
– Umgang mit Naturmaterialien, die zu Baustoffen aufbereitet werden sollen
– Sicherung der Verwertung von Ersatzbaustoffen beim Rückbau
– Herstellung von Leitungsgräben
– Ersatzbaustoffe und Einbauort
– Ersatzbaustoffe – Nebenprodukt einer Baumaßnahme?
– Ende der Abfalleigenschaft bei Ersatzbaustoffen?
Termin: 21.04.2026
Dauer: Online per Microsoft Teams von 9:00 Uhr bis ca. 12:15 Uhr
Teilnahmegebühr: 315,- € je Teilnehmer zzgl. MwSt. (inkl. Tagungsunterlagen und Teilnahmebescheinigung)