Die Ersatzbaustoffverordnung ist vor einem guten Jahr in Kraft getreten.
Erste praktische Erfahrungen und Erkenntnisse zum „richtigen“ Umgang mit Ersatzbaustoffen liegen vor.
Gleichzeitig besteht bei Behörden und Unternehmen immer noch eine große Unsicherheit, wie einzelne Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung gemeint sind bzw. in der Praxis umgesetzt werden können.
- Teilweise ungeklärt ist der Umgang mit Naturmaterialien, die zu Baustoffen aufbereitet werden sollen.
- Erzeuger von mineralischen Abfällen, die später als Ersatzbaustoff verwertet werden sollen, müssen schon beim Rückbau von baulichen Einrichtungen darauf achten, dass die entstehenden Abfälle für die Aufbereitung und eine spätere Verwertung geeignet sind.
- Hersteller von Ersatzbaustoffen sind seit dem 01.08.2023 an eng definierte Qualitätskriterien gebunden, die nur eingehalten werden können, wenn das vom Erzeuger angenommene Inputmaterial keine Stör- oder Schadstoffe enthält, die eine Verwertung erschweren oder unmöglich machen.
- Verwender von Ersatzbaustoffen müssen sich vor dem Einbau von Ersatzbaustoffen intensiv mit den Eigenschaften des Einbauortes auseinandersetzen. Der Blick in die Tabellen zu zulässigen Einbauweisen hilft nur bedingt weiter: Für manche Ersatzbaustoffe sind nicht nur die Eintragungen „+“ oder „-“ zu beachten, sondern auch zusätzliche Einbauvoraussetzungen zu berücksichtigen, die sich aus Fußnoten zu einzelnen Tabellen ergeben.
- Bauherren und Grundstückseigentümer unterliegen weitreichenden und langjährigen Dokumentationspflichten, die zunehmend von den Überwachungsbehörden geprüft werden.
Das Online-Seminar gibt einen Überblick über die im ersten Jahr nach Inkrafttreten erkennbar gewordenen Fragestellungen und will versuchen, anhand praktischer Fragen Lösungsansätze zu entwickeln und darzustellen. Fragen und Diskussionsbeiträge der Teilnehmenden sind ausdrücklich erwünscht.
Fragen und Diskussionsbeiträge der Teilnehmenden sind ausdrücklich erwünscht.
Dauer: Online-Veranstaltung von 9:00 Uhr bis ca. 12:30 Uhr
Teilnahmegebühr: 315,- € je Teilnehmer zzgl. MwSt. (inkl. Tagungsunterlagen und Teilnahmebescheinigung)