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Die ErsatzbaustoffVO 2023 – Anwendungsbereich – Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe im Bau- und Ausbaugewerbe

Im Bereich des Abfallrechts wurde – wie in kaum einem anderen Rechtsbereich – in der Vergangenheit eine Vielzahl neuer oder geänderter Gesetze, Verordnungen und Erlasse in Kraft gesetzt.
So wird u.a. am 01.08.2023 die Ersatzbaustoffverordnung nach vielen Jahren der Erarbeitung in Kraft treten. Die Verordnung regelt die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke

Es ist also nicht einfach, den Überblick zu behalten und die betrieblichen Abläufe rechtssicher zu organisieren. Unser Seminar gibt einen umfassenden, konzentrierten Überblick über die aktuelle Rechtssituation, erläutert Hintergründe und praktische Auswirkungen für den täglichen Arbeitsablauf in Unternehmen und auf Baustellen.

Themenschwerpunkte:

• Allgemeines Vorstellung Regelwerk EBV
• Anwendungsbereich, Rechtsanwendung, Vorbereitung für Unternehmen, Baufirmen, Recyclingunternehmen, Bodenverwertung, Verfüllung,
• Begriffe, komplexe Fragestellungen, welche Anforderungen werden an Aufbereitungsanlagen gestellt?
• Annahmekontrolle, was sind mineralische Ersatzbaustoffe?
• Güteüberwachung, GÜG wie sieht die künftige Güteüberwachung aus, können wir uns von den Z-Werten der LAGA verabschieden?
• Beprobung, Bewertung, was gilt bei Probenahme und Analytik?
• Anforderungen an Bodenmaterial als Nebenprodukt, „Porr“-Urteil des EuGH vom 17.11.2022 und Auswirkungen auf den Umgang mit Bodenmaterial und anderen mineralischen Ersatzbaustoffen
• Darstellung von Einbauweisen, Anzeige, Lieferschein, Getrennte Sammlung, wie erfolgt der Einbau, Bedingungen von Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken?
• Können wir uns von den Z-Werten der LAGA verabschieden?
• Wird der Einsatz von RC-Material gefördert oder erschwert, u.v.m.

Die Themen berücksichtigen die neuesten Regelungen der Mantelverordnung (ErsatzbaustoffVO, BundesBoden-SchutzVO, DeponieVO). Diese werden zum 01.08.2023 in Kraft treten (derzeit gelten bereits Übergangsregelungen) und lösen grundsätzlich die bisherigen LAGA-Hinweise aus dem Merkblatt M20 ab.

Teilnehmerkreis:
Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Entsorgungsfachbetrieben, Deponien, Unternehmen des Bau- und Ausbaugewerbes, Ingenieurbüros sowie an öffentliche und private Auftraggeber, die sich über die neuesten Grundlagen des Abfallrechts informieren möchten. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Teilnahmegebühr:
355,- € je Teilnehmer zzgl. MwSt. (inkl. Tagungsunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Tagungsgetränke und Mittagessen)

Ich bin gerne für Sie da

Andreas Rempel

Tel. +49 30 2061312-59
seminare(at)zert-bau.de

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    Die ErsatzbaustoffVO 2023 – Anwendungsbereich – Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe im Bau- und Ausbaugewerbe

    Berlin 17.05.2023

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