Die Zertifizierung Bau hat im Dezember 2023 den Erweiterungsantrag für die Akkreditierung als Prüfer bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) gestellt und ist inzwischen als Prüfer akkreditiert. Warum aktuell noch keine Prüfungen von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften angeboten werden können, lesen Sie unten auf dieser Seite.
Ein wichtiger Aspekt für die Inklusion und Teilhabe von behinderten Menschen an der bebauten Umwelt ist die Barrierefreiheit. Inklusion und Teilhabe bedeuten die Möglichkeit für Menschen mit körperlichen, geistigen oder sensorischen Beeinträchtigungen, sich frei und selbstständig in ihrer Umgebung zu bewegen und diese zu nutzen.
Assistenzhunde – Blindenführhunde, Signalassistenzhunde u.v.m. – übernehmen dabei eine wichtige Rolle in der Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Mensch und Hund bilden zusammengefasst die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft. Die Assistenzhundeverordnung regelt die Anforderungen an die Ausbildung von Assistenzhunden sowie an die Prüfung der Mensch- Assistenzhund-Gemeinschaft.
Wer eine Prüfung nach Assistenzhundeverordnung benötigt
Die Prüfung der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft stellt sicher, dass sowohl der Hund als auch der Halter in der Lage sind, sicher und effektiv zusammenzuarbeiten.
Geprüfte Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften haben in vielen öffentlichen Bereichen, wie z. B. in Verkehrsmitteln, Restaurants und Geschäften, uneingeschränktes Zugangsrecht. Davon partizipieren insbesondere Menschen mit Behinderungen, die auf die Unterstützung eines solchen Hundes angewiesen sind, um ihren Alltag besser bewältigen zu können.
Akkreditierung der Zertifizierung Bau als Prüfer nach AHundV durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS)
Die Zertifizierung Bau hat im Dezember 2023 den Antrag für die Akkreditierung als Prüfer bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) gestellt. Die Akkreditierung beinhaltet als Prüfer gemäß § 12j Absatz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in Verbindung mit § 30 Absatz 1 der Assistenzhundeverordnung (AHundV) die Zertifizierung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften mit:
- Blindenführhunden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 1 AHundV: Assistenzhunde für Menschen mit Blindheit oder einer Beeinträchtigung des Sehvermögens
- Mobilitätsassistenzhunden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 2 AHundV: Assistenzhunde für Menschen mit motorischer Beeinträchtigung
- Signalassistenzhunden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 3 AHundV: Assistenzhunde für Menschen mit akustischer Wahrnehmungsbeeinträchtigung
- Warn- und Anzeige-Assistenzhunden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 4 AHundV: Assistenzhunde für Menschen mit stoffwechselbedingten Beeinträchtigungen, anaphylaktischer Allergie, olfaktorischen Wahrnehmungsbeeinträchtigungen oder für Menschen mit neurologisch-, stoffwechsel- oder systemisch bedingten Anfallserkrankungen
- PSB-Assistenzhunden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 5 AHundV: Assistenzhunde für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen.
Die Begutachtung durch die DAkkS ist abgeschlossen und der Akkreditierungsbescheid als Prüfer liegt mit Datum vom 30.08.2024 vor.
Aktuell kann die Zertifizierung Bau keine Prüfungen von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften nach AHundV anbieten
Der Prüfung vorgeschaltet ist die Ausbildung der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft in einer nach AHundV zertifizierten Ausbildungsstätte. Derzeit gibt es keine akkreditierte fachliche Stelle, die Ausbildungsstätten zertifiziert. Ohne Ausbildung der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft in einer zertifizierten Ausbildungsstätte können diese seitens der Zertifizierung Bau nicht geprüft werden.
Zuständig für die Assistenzhundeverordnung und die Umsetzung der Inhalte ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bei Fragen zum Fortschritt der Lösung aufgrund der fehlenden zertifizierten Ausbildungsstätten müssen wir Sie an das Ministerium verweisen. Wir bitten Sie daher von Anfragen an uns abzusehen.
Sobald seitens des BMAS eine Lösung vorliegt, werden wir auf dieser Seite zum Ablauf der Prüfung und den zugehörigen Verfahren informieren.