Zertifizierung von Personen
Unternehmen, die eine Zertifizierung ihres Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem nach SCC-Regelwerk anstreben, müssen eine erfolgreich absolvierte, anerkannte SGU-Prüfung für operative Führungskräfte von Kontraktoren nachweisen. Die für operativ tätige Mitarbeiter nachzuweisende Prüfung kann fakultativ ebenfalls in Form einer anerkannten Prüfung nachgewiesen werden.
Grundlage dieser Prüfung ist das
Normatives Dokument Personalzertifizierung: Operativ tätiges Personal im SGU-Bereich“ der DGMK Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e. V. mit Sitz in Hamburg, Stand: 04.05.2011.
Wir bieten Ihnen die durch die DAkkS akkreditierte SGU-Prüfung nach
- Dokument 018 Operativ tätiges Personal
- Dokument 017 Operativ tätige Führungskräfte
an.
