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Präqualifikation VOB
Sie sind es leid zu jeder Ausschreibung Einzelnachweise einzureichen?
Wir kümmern uns um die Entbürokratisierung in Ihrem Unternehmen.
Die Präqualifikation PQ-VOB ist die vorgelagerte auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsstellen (PQ-Stellen) nach festgelegten Kriterien insbesondere auf Basis der in § 6a VOB/A, § 6a EU VOB/A, § 6a VS VOB/A definierten Anforderungen - VOB/A -Ausgabe 2019.
Die Präqualifikation entspricht einer Zertifizierung mit dem Unterschied, dass die Gültigkeit nicht durch ein Zertifikat, sondern durch den aktuell gültigen Eintrag in das Amtliche Verzeichnis PQ-VOB bestätigt ist.
Wir als Präqualifizierungsstelle haben die Anforderungen an Zertifizierungsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17065 in Verbindung mit der DAkkS-Regel 71 SD 6 063 zu den Anforderungen an die Akkreditierung von Präqualifizierungsstellen, die Bauunternehmen präqualifizieren (PQ-VOB), zu erfüllen. Der diesbezügliche Nachweis wurde durch uns, im Rahmen einer Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), erbracht. Durch Erteilung der Konzession vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-Verein) sind wir als private, unabhängige und fachlich kompetente Stelle PQ-Stelle autorisiert, Unternehmen zu präqualifizieren und in das Präqualifikationsverzeichnis einzustellen.
Nach Einführung der Leitlinie durch das Bundes-Bauministerium im Jahre 2006 wurde mit Datum vom 18.09.2019 eine überarbeitete Version der Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Leitlinie vom 18.09.2019 trat am 01.11.2019 in Kraft und ersetzte als verbindliche Grundlage für die Präqualifikation die bis dahin gültige Leitlinie vom 28.10.2016.
Als Marktführer bieten wir umfassenden Service und kurze Bearbeitungszeiten: Bereits im Vorfeld einer Beauftragung bieten wir Hilfestellung beim Antragsverfahren von der telefonischen Unterstützung bis hin zur kostenfreien Vorprüfung von Referenzen. Auf Wunsch beschaffen wir Ihnen ohne zusätzliche Kosten fristgerecht verschiedene Dokumente wie z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Handelsregisterauszug.
Präqualifikation als Eignungsnachweis
Präqualifizierte Unternehmen, die sich für öffentliche Bauvorhaben bewerben, können ihre Eignung und Zuverlässigkeit schneller und unbürokratischer nachweisen. Eine Präqualifikation nach den Vorgaben der Leitlinie des Bundes-Bauministeriums vom 18.09.2019 erfasst die nach § 6a VOB/A, § 6a EU VOB/A und § 6a VS VOB/A geforderten auftragsunabhängigen Eignungsnachweise.
Sie werden in der allgemein zugänglichen Internetliste (Präqualifikationsverzeichnis) unter www.pq-verein.de geführt, auf die jede öffentliche Vergabestelle zugreifen kann. Hier sind an zentraler Stelle die Qualifikationsnachweise und Informationen hinterlegt. Sie werden fortlaufend durch die Zertifizierung Bau aktualisiert.
Das in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (§ 6a VOB/A, § 6a EU VOB/A und § 6a VS VOB/A) verankerte Verfahren vereinfacht die Angebotsabgabe und reduziert Kosten. Die Unternehmen sind von der Verpflichtung entbunden, jedem einzelnen Angebot Nachweise beizufügen, die sich nicht auf den konkreten Auftrag beziehen (z. B. BG-Bescheinigungen, HRB, Bescheinigungen der Sozialkassen usw.).
In vielen Bundesländern und Kommunen werden präqualifizierte Unternehmen bei der Bewerbung bevorzugt behandelt oder das Auswahlverfahren auf präqualifizierte Unternehmen beschränkt. So ist z. B. für Baumaßnahmen des Bundes die Präqualifikation von Bietern seit Januar 2008 verbindliche Voraussetzung bei freihändigen und beschränkten Vergabeverfahren.
Präqualifikation als Enthaftung
Auch bei der Vergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer ist die Präqualifikation seit 01.10.2009 gesetzlich verankert. Nach § 28e Abs. 3b SGB IV entfällt die Haftung für Generalunternehmen, wenn ein Generalunternehmer nachweist, dass er davon ausgehen konnte, dass der Nachunternehmer oder ein von ihm beauftragter Verleiher seine Zahlungspflichten für die tarifvertraglichen Sozialversicherungsbeiträge erfüllt. Ein Verschulden des Generalunternehmers ist ausgeschlossen, soweit und solange er Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers oder des von diesem beauftragten Verleihers durch eine Präqualifikation nachweist, die die Eignungsvoraussetzungen erfüllt.
Präqualifikation als Gütesiegel
Mit der Präqualifikation sollen illegale Praktiken in der Bauwirtschaft verhindert werden. Inzwischen kommt sie jedoch auch einem Gütesiegel gleich, das bei der Akquisition privater Aufträge von Nutzen ist.
Nähere Informationen zum Antragsverfahren sowie zur Präqualifikation erhalten Sie in der Informationsbroschüre.
Gebühren
Die Gebührenordnung gibt Ihnen einen ersten Überblick über die Kosten für Ihre Präqualifizierung.
In den Gebühren sind alle zu erbringenden Leistungen für die Präqualifikation sowie weitere kostenfreie Serviceleistungen enthalten, wie unter anderem:
- die Einstellung in die bundesweit einheitliche Liste präqualifizierter Unternehmen,
- die Übergabe einer Präqualifikationsbescheinigung,
- das Anfordern, Prüfen und Aktualisieren der Nachweisdokumente,
- die Prüfung und Einstellung von Referenzen,
- Vorprüfung der Referenzen vor Bestätigung durch den Referenzgeber,
- Einholung von Berufsgenossenschaftsbescheinigungen bei eingereichten Vollmachten,
- Einholung von Bescheinigungen der sozialtariflichen Sozialkassen bei eingereichten Vollmachten,
- Einholung von Bestätigungen der Handwerkskammern (mit Ausnahme der HWK Berlin, Frankfurt/Oder, HWK Lübeck und Schwaben),
- Abruf der Handelsregisterblätter,
- Aktualisierung/Änderung von Firmendaten auch bei Umzug, Verschmelzung sofern keine neue PQ Nummer vergeben werden muss,
- Richtigstellung von Unterlagen,
- Wiedereinstellung in die Liste der präqualifizierten Unternehmen nach vorübergehender Streichungenthalten.
Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein individuelles Angebot auf Grundlage der Gebührenordnung.
Logo als Aufkleber mit Ihrer Registriernummer

Die Aufkleber werden in Digitaldruckqualität geliefert. Das PQ VOB Logo wird mit Ihrer Registriernummer (PQ-Nummer) speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
Mit Aufklebern z. B. auf Präsentationsmappen, Angebotsmappen, Bauschildern, Baugeräten, Bauwagen und Pkw/Lkw haben Sie die Möglichkeiten, sich als präqualifiziertes Unternehmen zu präsentieren.
Die Aufkleber sind mind. 3 Jahre witterungs- und UV-beständig sowie „waschanlagentauglich“.
Form und Inhalt der Aufkleber sind mit dem Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. in Übereinstimmung mit der aktuellen Leitlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zugelassen, andere Darstellungen sind unzulässig.
Sie können folgende Standardformate bestellen:
ein A4 Bogen mit | 1 Aufkleber | ca. 184,5 x 297 mm |
ein A4 Bogen mit | 2 Aufkleber | je ca. 193,2 x 120 mm |
ein A4 Bogen mit | 4 Aufkleber | je ca. 84,2 x 135,5 mm |
ein A4 Bogen mit | 6 Aufkleber | je ca. 66,2 x 106,6 mm |
ein A4 Bogen mit | 9 Aufkleber | je ca. 53 x 85,5 mm |
ein A4 Bogen mit | 12 Aufkleber | je ca. 45,4 x 73 mm |
ein A4 Bogen mit | 20 Aufkleber | je ca. 40 x 64,4 mm |
ein A4 Bogen mit | 40 Aufkleber | je ca. 44 x 27,3 mm |
Darüber hinaus ist auch die Lieferung anderer Formate auf Anfrage möglich.
Download - Formulare und Anträge
Antrag | ||
Vollmacht BG - Bau | ||
Vollmacht SOKA - Bau | ||
Vollmachten weiterer Berufsgenossenschaften | Word | |
Vollmachten weiterer Sozialkassen | Word | |
Referenz (Hinweise für Referenzgeber) | ||
Informationen zu den Leistungsbereichen | ||
Vertragsbedingungen Präqualifikation Bau | ||
Informationsbroschüre | ||
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