Nachhaltige Waldbewirtschaftung

Gebietseigene Gehölze: Zertifizierung Bau aktuell einziger akkreditierter Zertifizierer in Deutschland

Gebietseigene Gehölze: Zertifizierung Bau aktuell einziger akkreditierter Zertifizierer in Deutschland

Keine Frage: Verlässliche Herkunftsnachweise des Pflanzenmaterials und des Saatgutes sind von entscheidender Bedeutung, denn das Fachmodul „Gebietseigene Gehölze“ des Bundesministeriums für Umwelt fordert die Rückverfolgbarkeit der Ware auf Grundlage einer 17-stelligen Erntereferenznummer (kurz: ERN).

Zertifizierung bietet Nachweis für Herkunft der Gehölze

Für Naturschutzbehörden, ausschreibende Stellen, Garten- und Landschaftsbaubetriebe, Baumschulen sowie Beernter und weitere Betroffene sind daher diese Zertifizierungen von großer Wichtigkeit. Betriebe, die gebietseigene Gehölze bzw. deren Vermehrungsgut gewinnen, produzieren und damit handeln, können durch eine Zertifizierung den Nachweis für die Herkunft dieser Gehölze erbringen. 

Seit Anfang 2024 ist die Zertifizierung Bau GmbH der einzige verbliebene akkreditierte Zertifizierer in Deutschland für Zertifizierungen nach dem Fachmodul „Gebietseigene Gehölze“. Damit ist das Team der Zertifizierung Bau auch weiterhin verlässlicher Ansprechpartner für alle Themen rund um die gebietseigenen Gehölze. Wer Ware an Unternehmen verkaufen will, sollte immer darauf achten, eine „lupenreine“ Zertifizierung eines akkreditierten Zertifizierers vorweisen zu können, denn die Ware ist nur zertifiziert, wenn sie von einem durch die Zertifizierung Bau zertifizierten Lieferanten mit der 17-stelligen ERN auf Lieferschein und Etikette geliefert wird. Ist ein Glied der Kette nicht zertifiziert, verliert die Ware den Status der Zertifizierung. 

Nutzen der Zertifizierung „Gebietseigene Gehölze“

Der Hintergrund zu dieser Vorgehensweise ist klar: Ziel der Zertifizierung ist es, der abnehmenden Hand Sicherheit zu geben, gebietseigene Gehölze zu erhalten und deren Verwendung gegenüber der Genehmigungsbehörde nachweisen zu können. Durch die Vergabe einer ERN durch die Zertifizierung Bau wird sichergestellt, dass die Ware bis zum Erntebestand rückverfolgbar ist. Auf der Website der Zertifizierung Bau sollen Kunden zertifizierter Ware die Gültigkeit von Lieferantenzertifikaten sowie Erntereferenznummern überprüfen, um sicherzustellen, dass es sich tatsächlich um zertifizierte Ware handelt. Wichtig ist hierbei, dass nur durch die Zertifizierung Bau vergebene ERN gültig sind. Die ist durch die Codierung „10“ in der ERN ersichtlich. Details hierzu befinden sich in der Erläuterung der Erntereferenznummern im Fachmodul.

Serviceleistungen auf der Website der Zertifizierung Bau

Die Zertifizierung Bau hat auf Kundenanforderungen reagiert und auf der Website weitere Neuerungen in Zusammenhang mit dem Fachmodul eingebracht: So ist es jetzt möglich, eine Erntereferenznummer einzugeben, um sie online auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Um zertifizierte Ware handelt es sich übrigens nur dann, wenn sich eine gültige 17-stellige Erntereferenznummer auf dem Lieferschein und dem Etikett der Ware befindet. Zudem muss das Etikett mit dem Logo der Zertifizierung Bau inkl. Zertifikatsnummer versehen sein. Darüber hinaus muss der Lieferant über ein gültiges Zertifikat verfügen.  

Auch hierbei steht eine weitere Serviceleistung der Zertifizierung Bau im Fokus: Das Zertifikat kann auf der Webseite in der Unternehmenssuche bzw. in der „Liste der zertifizierten Unternehmen“ überprüft werden. 

Deklarierung von Gehölzen, die dem FoVG unterliegen

Werden Gehölze nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) für den nicht forstlichen Bereich im Rahmen der GEG-Zertifizierung verkauft, werden diese durch den GEG-zertifizierten Lieferanten mit der Registernummer auf Lieferschein und Etikett sowie dem Logo der Zertifizierung Bau auf dem Etikett deklariert. Zudem wird der Hinweis „Nicht für forstliche Zwecke“ angegeben. Haben die Gehölze mehr als sechs Herkunftsgebiete (HKG), wird der Registernummer das Vorkommensgebiet (VKG) hinzugefügt. Die Zuordnung des Vorkommensgebietes zum Herkunftsgebiet erfolgt durch die zuständigen Behörden.

In diesem Zusammenhang wurde eine weitere Dienstleistung auf der Website integriert: Unter den „Downloads“ auf der Webseite Gebietseigene Gehölze werden Listen bereitgestellt, die diese „Umschlüsselung der HKG zu den VKG“ darstellen. Sollten Informationen weiterer Bundesländer vorliegen, werden diese sukzessive ebenfalls auf der Website veröffentlicht. Bei Fragen zur Zertifizierung „Gebietseigene Gehölze“ steht Ihnen Frau Simone Werner gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch hier.

Ihre Ansprechpartnerin

Dipl.-Holzwirtin Simone Werner
+49 30 206131-230
werner(at)zert-bau.de

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