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Fragen zum PQ-Antrag?
Rufen Sie uns an!
Mo. - Fr. 8:00 - 23:00

030 / 531 44 520

Vorprüfungen von Referenzen innerhalb von 2 Stunden nach Fax-Eingang unter
030 / 203 14 159
(bitte unbedingt Tel.Nr. und Ansprechpartner angeben)


Präqualifikation Archiv
    



Leitlinie wird geringfügig angepaßt
30.10.2009
Die Grundzüge aber auch Details zur praktischen Durchführung des Systems sind in der Leitlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens vom 25.04.2005 in der Fassung vom 30.10.2009 beschrieben.

PQ-Service erweitert
22.07.2008
In den vergangen Wochen hat sich die Zahl der Anfragen und Anträge zur Präqualifikation deutlich erhöht. Um dem Informationsbedarf der Unternehmen entsprechen zu können, haben wir ab sofort eine Service-Nummer geschaltet, die in der Zeit

Montag - Freitag 8:00 bis 23:00

erreichbar ist.
Die Nummer lautet:

030 / 531 44 520.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen zur Präqualifikation.

PQ wird verbindliche Voraussetzung bei freihändigen und beschränkten Vergabeverfahren
31.01.2008
"Die Vergabestellen des Bundeshochbaus werden ab dem 1. Oktober 2008 bei freihändigen Vergaben und beschränkten Ausschreibungen nur noch solche Unternehmen berücksichtigen, die in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen geführt werden", teilte Achim Großmann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung heute mit. Das Bundesbauministerium habe einen entsprechenden Erlass an alle betroffenen Behörden versandt. Damit sollen Vergabeverfahren vereinfacht und die Qualität bei Hochbaumaßnahmen des Bundes weiter verbessert werden. "Die Maßnahme dient darüber hinaus der Bekämpfung illegaler Beschäftigung und der Förderung eines fairen Leistungswettbewerbes", erläuterte Großmann. Er erwarte deshalb ähnliche Vorgehensweisen auch bei den Bauverwaltungen der Länder.
Ein Eintrag in die Liste des PQ-Vereins komme damit einem Gütesiegel gleich, das für die Unternehmen auch bei der Gewinnung von privaten Aufträgen von Nutzen sei. Andere Präqualifikationslisten erfüllten die Kriterien des öffentlichen Vergaberechts nicht.
(Pressemeldung vom 31.01.2008)

PQ-VOB-Aufkleber im Berliner Stadtbild!
21.11.2007
Auf Berlins Straßen sind ab und an PQ-VOB-Aufkleber zu sehen, zumindest dann, wenn man an einer Straßenbaustelle vorbeifährt, die von der Fa. BSG verkehrsgesichert ist. Auf diese Weise stellt sich die Fa. BSG als präqualifiziertes Unternehmen dar. Nutzen auch Sie die Möglichkeit, sich als präqualifiziertes Unternehmen nach außen darzustellen.

A K T I O N :

Schicken Sie uns Ihr PQ-VOB-Foto! Präsentieren Sie sich auf unserer Internetseite als PQ-Unternehmen!

Neuregelung Gewerbezentralregister jetzt in Kraft
19.10.2007 Die bereits in unserer Meldung am 10.9.2007 erwähnte Neuregelung ist am 14.9.2007 offiziell in Kraft getreten.
Als Ersatz für den Auszug aus dem Gewerbezentralregiaster steht ein Formblatt zur Verfügung, dass bei der Erstpräqualifikation sowie im Weiteren jährlich unterzeichnet werden muss.
Ö
ffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, diese Änderung zu beachten (Erlass vom 17.9.2007).

Auszug Gewerbezentralregister kann demnächst entfallen
10.09.2007
Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft zugestimmt (vollständiger Gesetzesbeschluss 2,7 MB). U.a. wird dort auch auf die Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes eingegangen (vgl. nachfolgender Auszug, ):

Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen bei Ausschreibungen künftig keine Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister bei öffentlichen Auftraggebern vorlegen müssen. Es reicht eine Eigenerklärung, verbunden mit der Möglichkeit einer Nachprüfung durch die Auftraggeber. Dadurch werden Bürokratie abgebaut und die Baubetriebe entlastet, denn es entfallen die Gebühren für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie der Aufwand der persönlichen Beantragung (vgl. Artikel Baugewerbe vom 16.8.07).
Die Neuregelung wird am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Zu diesem Zeitpunkt wird es zu einer Änderung der Leitlinie zur Präqualifikation kommen, sodaß auch im Rahmen der Präqualifikation auf die Vorlage des Auszugs verzichtet werden kann. Da sich der Aufwand für die PQ-Stelle ebenfalls reduziert, wird die Zertifizierung Bau e.V. dann auch die Gebühren zur Präqualifikation entsprechend anpassen.

ab sofort weiterer Service für PQ-Unternehmen
27.07.2007
Die Möglichkeit der Zertifizierung Bau e. V. über eine Vollmacht die SoKa-Unbedenklichkeitsbescheiniugng direkt abrufen zu können, stellt eine weitere Vereinfachung bei der Aktualisierung von Nachweisdokumenten für die Präqualifikation dar.

Für präqualifzierte oder sich im Antragsverfahren befindende Unternehmen bedeutet das, auf die regelmäßigen Aktualisierungen oder Neuausstellungen von SoKa-Unbedenklichkeitsbescheinigungen verzichten zu können. Die Zertifizierung Bau e.V. stellt die Vollmacht als Download zur Verfügung.
Dieser Service ist für die Unternehem selbstverständlich konstenfrei!

kommunale Spitzenverbände unterstützen PQ
04.05.2007
In den vergangenen Monaten hatten insbesondere kommunale Auftraggeber in Einzelfällen die vergaberechtliche Verbindlichkeit der Präqualifikation angezweifelt. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ZDB hatte sich daher im Januar 2007 an die Bundesregierung gewandt und diese gebeten, sich gegenüber den Ländern und Kommunen für eine verbindliche Anerkennung einzusetzen.
Staatssekretär Großmann vom Bundesbauministerium hat inzwischen in einem Schreiben an den Hauptgeschäftsführer des ZDB, Prof. Robl, mitgeteilt, daß in Gesprächen zwischen Bundesregierung und dem Deutschen Städtetag Übereinstimmung zur Anerkennung der Präqualifikation bestehe.
So heißt es in dem Schreiben wörtlich: " ... Danach ist zu erwarten, dass künftig auch von kommunalen Spitzenverbänden unsere Auffassung an die Städte und Gemeinden kommuniziert wird, dass in den Fällen, in denen Unternehmen ihre Eignung mittels Präqualifikation nachgeweisen, diese Präqualifikation zwingend vom Auftraggeber anerkannt wird und insbesondere diese Nachweise nicht parallel als Einzelnachweise verlangt werden..."
Das Schreiben steht hier zum Download zur Verfügung.

starkes Interesse öffentlicher Auftraggeber
07.03.2007
Nachdem im November 2006 die Präqualifikation als zulässiger Nachweis der Eignung nach VOB/A 2006 verbindlich verankert wurde, erhalten Vergabestellen öffentlicher Auftraggeber in immer größerer Zahl Zugang zur Liste der präqualifizierten Unternehmen.
Insgesamt 600 Vergabestellen haben nach Angaben des Vereins zu Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. Zugriff auf die passwortgeschützten Detailangaben präqualifizierter Unternehmen. Davon entfallen ca. 50 % auf kommunale Vergabestellen.

Eine nach Ort und Postleitzahl sortierte Liste der Vergabestellen wird inzwischen in regelmäßig aktualisierter Form über die Internet-Seiten des Vereins veröffentlicht und steht dort zum Download zur Verfügung (Link).


verbesserter Service für präqualifizierte Firmen
01.12.2006
Anläßlich einer gemeinsamen Sitzung des Vorstands des Vereins zur Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. und der PQ-Stellen wurde mitgeteilt, daß die Gespräche mit den Berufsgenossenschaften zur Vereinfachung des Abrufs der BG-Bescheinigungen erfolgreich abgeschlossen wurden.
Danach ist es ab dem 1.1.2007 auch den PQ-Stellen möglich, die Bescheinigungen direkt bei den zuständigen Stellen abzurufen, wenn die Unternehmen dies wünschen und der PQ-Stelle eine entsprechende Vollmacht erteilen.
Entsprechende Vordrucke können unter "Antragsunterlagen" heruntergeladen werden.

Eine gleichartige Regelung soll auch für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister eingeführt werden; hier bedarf es jedoch noch der Zustimmung des Bundesministeriums der Justiz, BMJ.

Vereinfacht wurden die Vorgaben zur Angabe der Umsatzanteile bezogen auf die einzelnen präqualifizierten Leistungsbereiche. Die Antragsunterlagen der Zertifizierung Bau e.V., wurden bereits entsprechend angepaßt.

Positiv fiel auch die Bilanz des Vereins hinsichtlich der Resonanz auf Seiten der öffentlichen Auftraggeber aus:
Nachdem die VOB/A 2006 seit dem 1.11.2006 für öffentliche Auftraggeber verbindlich ist, sei - so der Vorsitzende des Vereins - die Zahl der Vergabestellen, die einen Zugang zu den Detailangaben der Liste der präqualifizierten Unternehmen beantragt haben, sprunghaft angestiegen. Die Zahl der registrierten Vergabesstellen betrage inzwischen ca. 500 mit steigender Tendenz.

Der Vorstand des Vereins bekräftigte weiterhin seinen festen Willen, den hohen Qualitätsstandard der Eintragungen in die Liste durch eine strenge Überwachung der einzelnen PQ-Stellen sicherzustellen. Gegen den Widerstand einer einzelnen PQ-Stelle werden die Überwachungen zur Einhaltung der für die PQ-Stellen geltenden Qualitätskriterien ohne Einschränkung fortgeführt. Hierzu ist anzumerken, daß im August 2006 in den Geschäftsräumen der Zertifizierung Bau e.V. eine Überwachung ohne Beanstandung durch den PQ-Verein und das Bundesamt für Raumordnung und Bauwesen, BBR erfolgt ist.

Keine Zustimmung fand der Vorschlag, den Zugriff auf die in der Liste der präqualifizierten Unternehmen enthaltenen Detailangaben außer für öffentliche Auftraggeber auch für Dritte, z.B. Generalunternehmen zu öffnen. In welcher Form die einer Präqualifikation zugrundeliegenden Nachweisdokumente zwischen Haupt- und Nachunternehmer ausgetauscht werden, ist wie bisher Sache der beteiligten Unternehmen.

PQ-System wird weiter optimiert
22.08.2006
Das Schwarzarbeitergesetz verpflichtet öffentliche Auftraggeber, bei der Vergabe von Bauaufträgen von den Unternehmen Auszüge aus dem Gewerbezentralregister anzufordern, die nicht älter als 3 Monate sein dürfen.
Zumindest für die Unternehmen, die präqualifiziert wurden, dürfte sich der erhebliche Aufwand, der mit dem regelmäßigen Einholen der Auszüge verbunden ist, schon bald wesentlich verringern:
So soll den PQ-Stellen, also auch der Zertifizierung Bau zukünftig die Möglichkeit eingeräumt werden, mit Zustimmung des einzelnen Unternehmens die Auszüge aus dem Gewerbezentralregister direkt bei der zuständigen Behörde abzurufen.
Nachdem der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes bereits mehrfach den erheblichen bürokratischen Aufwand kritisiert hatte, hat Staatssekretär Dr. Lütke Daldrup vom Bauministerium in einem Schreiben an den Hauptgeschäftsführer des ZDB, Prof. Robl, mitgeteilt, daß sein Haus diesbezüglich bereits erste Schritte eingeleitet habe.
Auch seitens der Zertifizierung Bau e.V. war immer wieder darauf hingewiesen worden, daß die Beschaffung der Auszüge wesentlich einfacher direkt über die PQ-Stellen erfolgen könne.
Der Wortlaut des Schreibens des BMVBS steht als Download (53 kb) zur Verfügung.

Leitlinie wird geringfügig angepaßt
07.07.2006
Aufgrund der Erfahrungen aus den ersten Verfahren ist die Anpassung der Leitlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in einigen wesentlichen Punkten geplant. Die Anpassungen erleichtern die Nachweisführung wie folgt:
1. Unbedenklickeitsbescheinigungen der BG BAU
Diese werden derzeit mit nur einer begrenzten Gültigkeitsdauer von 6 Wochen bis zu 4 Monaten ausgestellt, nachdem für die Sozialversicherung die Generalunternehmerhaftung gesetzlich eingeführt wurde.
In der Leitlinie Anlage 1, lfd. 10 wird daher die Aktualisierungsvorgabe von „jährlich“ in „entsprechend Gültigkeit“ geändert. Gleichzeitig wird den PQ-Stellen die Möglichkeit eröffnet, die aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen unmittelbar bei den Berufsgenossenschaften abzurufen, sofern die präqualifizierten Unternehmen dafür eine Vollmacht erteilen. Die Zertifizierung Bau e.V. wird in Kürze die entsprechenden Vollmachten bei ihren Kunden anfordern.
2. Handelsregisterauszug
Um Kleingewerbetreibenden ohne Eintragung im Handelsregister die Voraussetzung für die Präqualifikation zu ermöglichen, wird folgende Änderung der Leitlinie, Anlage 1, Nr. 11, Spalte 2 vorgenommen: „Handelsregisterauszug oder entsprechende Eigenerklärung bei Kleingewerbetreibenden, die nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind.“ Für Kunden der Zertifizierung Bau e.V. werden entsprechende Muster zur Verfügung stehen.
3. Gültigkeit von Referenzen
Die Leitlinie, Anlage 1, lfd. 13 (Spalte 1) wird wie folgt geändert: „die auftragsgemäße Ausführung von im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen der letzten 3,5 Jahre, gerechnet vom Tage des Fertigstellungstermins an, für eine oder mehrere zu qualifizierende Einzelleistung und/oder Komplettleistung (Spalte 2 Anlage 2)“
In der Spalte "Aktualisierung" (Spalte 3) wird „jährlich“ ersetzt durch: : „vor Ablauf von 3,5 Jahren nach Fertigstellung“

Offen ist bislang, zu welchem Zeitpunkt die Änderungen der Leitlinie gültig werden. Hierzu wird in Kürze informiert werden.

Bund startet Offensive zur Präqualifikation
30.05.2006
Nachdem der Bund bereits ein Hinweisblatt zur Präqualifikation veröffentlicht hat (vgl. Aktuelles vom 08.05.2006) wird das Bundesbauministerium seine Aktivitäten auch mit Zielrichtung der Länder und Kommunen weiter verstärken.
In Beantwortung eines Schreibens des Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, Prof. Robl hat der Parlamentarische Staatssekretär im BMVBS Achim Großmann am 16.05.2006 die einzelnen Maßnahmen erläutert.
Der Wortlaut des Schreibens steht hier zum Download (45 kb) zur Verfügung.
Weiterhin wurden alle für das Bauwesen zuständigen Länderminister gebeten, ihrerseits die Informationskampagne zu unterstützen. Auch dieses Schreiben steht hier zum Download (617 kb) zur Verfügung.
Dabei wurde auch auf das Sofortpaket zur Anpassung der VOB/A an zwingende Änderungen durch neue EU-Vergaberechtrichtlinien und das ÖPP - Beschleunigungsgesetz hingewiesen, das im § 8 Nr. 3 VOB/A die Öffnung für die Anerkennung der Präqualifikation vorsieht.

Hinweisblatt des BMVBS zur Präqualifikation
08.05.2006
Mit Schreiben vom 25. April 2006 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, BMVBSdie Vergabestellen im Zuständigkeitsbereich des Bundeshochbaus angehalten, mittels eines eigenen Hinweisblattes, das bis auf Widerruf bei der Versendung bzw. Online-Einstellung von Vergabeunterlagen beizufügen ist, die Bieter auf die Vorteile der Präqualifikation aufmerksam zu machen und um deren Teilnahme am System zu werben. Das Hinweisblatt führt die Vorteile der Präqualifikation für die Bieter konkret auf. Die weiteren Einzelheiten können dem Schreibens des BMVBS entnommen werden.
Der Wortlaut des Schreibens steht hier zum Download (64 kb) zur Verfügung.

Erlaß des Bundes zur Präqualifikation
23.01.2006
Mit dem Erlass vom 16. Januar 2006 wurde den Vergabestellen im Bereich der Bundeshochbauverwaltung mitgeteilt, wie künftig die Eignungsprüfung bei Bietern durchzuführen ist, die als präqualifiziert in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen aufgenommen wurden. So werden insbesondere Hinweise gegeben, welche Eignungskriterien mit der Eintragung in die Liste als von dem Unternehmen erfüllt anzusehen sind. Es wird damit klargestellt, dass die in §§ 8 Nr. 3 Satz 1 und 2 und 8 Nr. 5 VOB/A aufgeführten Eignungsnachweise bei präqualifizierten Unternehmen nicht zusätzlich verlangt werden können.
Hiervon unbenommen bleibt jedoch die Berücksichtigung aktuellerer Erkenntnisse der Vergabestellen über das betreffende Unternehmen. Zudem können auf den konkreten Auftrag bezogene zusätzliche Nachweise verlangt werden. Dieses betrifft, so das BMVBS, beispielsweise Nachweise der fachlichen Eignung der Bieter in Bezug auf technische Anforderungen der ausgeschriebenen Bauleistung. Das BMVBS gibt des Weiteren in seinem Erlass Hinweise an die Vergabestellen, wie sie die Internetliste des Vereins nutzen können. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem durch den Verein erteilten Passwort die Vergabestellen die Detailansichten der Eignungsnachweise für die jeweiligen Leistungsbereiche gemäß Anlage 2 der Leitlinie einsehen und gegebenenfalls auch herunterladen können.
Das BMVBS gibt des Weiteren den Hinweis, dass für den Nachweis der Eignung der Bieter bei Bauaufträgen des Bundes neben der Prüfung bei der Einzelfallvergabe nur die Eintragungen der Bieter in die Liste des "Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen" anzuerkennen sind. Das BMVBS habe Inhalt und Procedere dieses Präqualifikationsverfahrens im Hinblick auf die Anforderungen der VOB/A überprüft und anerkannt. Andere inzwischen angebotene Präqualifikationen sind, so das BMVBS ausdrücklich, für die Eignungsnachweise nicht zu berücksichtigen.
Der Wortlaut des Erlasses steht hier zum Download (233 kb) zur Verfügung.

Internet-Liste Präqualifikation freigeschaltet
23.01.2006
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Achim Großmann hat die Internet-Homepage des Vereins zur Präqualifikation von Bauunternehmen freigeschaltet. Unter www.pq-verein.de ist dort die u.a. die aktuelle Liste der präqualifizierten Unternehmen einzusehen.
Seitens des Ministeriums wurde eine entsprechende Presseerklärung herausgegeben.
Einzelheiten zum Inhalt der Präaqualifikation sowie zum Ablauf des Verfahrens haben wir unter Stichwort PQ zusammengestellt.

PQ im Dialog bei DEUBAU / STT am 18.01.2006
23.11.05
Gemeinsam mit dem Straßen- und Tiefbauverband Nordrhein-Westfalen und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes veranstaltet die Zertifizierung Bau e.V. am 18. Januar 2006 einen Kongress zu neuen Entwicklungen im Vergaberecht. Dabei wird auch auf Fragen der Präqualifikation ausführlich eingegangen. Mehr Infos hier:    

Liste des Vereins ab Januar 2006 abrufbar
14.11.05 (21.12.05)
Der Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen, dessen Aufgabe die Führung der bundesweit einheitlichen Liste ist, hat uns mitgeteilt, daß ab Ende November 2005 die datentechnischen Voraussetzungen gegeben sind, seitens der PQ-Stelle Unternehmen in die Liste einzustellen. Nach verschiedenen EDV-Testläufen sollte die Liste dann bereits ab dem 16.12.2005 im Internet freigeschaltet werden. Vermutlich wird dies jedoch erst im Januar 2006 der Fall sein.
Geringfügig überarbeitet wurde inzwischen auch die
Leitlinie des BMVBW für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens
Anlage 1, Kriterien der Präqualifizierung
Anlage 2, Einteilung der Leistungsbereiche.
Die Anpassungen betreffen u.a. die vorzulegenden Dokumente (BG-Bescheinigung und Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters) sowie Verfahrensfragen zur Sperrung von Unternehmen.

Neu ist auch die Entscheidung des Vereins im Hinblick auf die Darstellung von Referenzen der Unternehmen. So sollen auf Wunsch des Unternehmens auch mehr als drei Referenzen pro Leistungsbereich eingestellt werden können. Es besteht auch die Möglichkeit , neben der Beschreibungen der Bauleistungen in Kurzform auch je ein pdf-Dokument pro Referenz einzustellen, das weitergehende Beschreibungen, Zeichnungen, Photos usw. enthält.

Der Verein hat soeben auch das abgebildete Logo vorgestellt, daß z.B. auf den Präqualifikationsbescheinigungen enthalten sein wird.

Antragsunterlagen sind nunmehr verfügbar

03.11.05
Nach einer ersten Abstimmung mit dem Verein zur Präqualifikation von Bauunternehmen am 20.10.2005 konnten nunmehr die Antragsunterlagen erstellt werden. Die Unterlagen einschl. der Gebührenordnung können unter "Antragsunterlagen" heruntergeladen werden.
Verschiedene Detailfragen werden durch den Verein noch im Verlauf der kommenden Woche festgelegt, dabei handelt es sich jedoch ausschließlich um Einzelfragen, die auf den grundsätzlichen Inhalt des PQ-Systems keinen Einfluß haben werden. Auch das Datum der Veröffentlichung der Internet-Seite des Vereins liegt bislang noch nicht fest, wir gehen jedoch nach wie vor davon aus, daß im Dezember 2005 die Liste erscheinen wird.

Zertifizierung Bau als Präqualifikationsstelle zugelassen (Pressemeldung Zertifizierung Bau e.V. vom 08.09.05)

12.09.05 Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Achim Großmann hat mitgeteilt, dass es insgesamt 6 Präqualifikationsstellen in Deutschland geben werde (vgl. Pressemeldung BMVBW vom 08.09.2005).
Der Zertifizierung Bau e.V. liegt bereits ein entsprechender Vertragsentwurf des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen vor, der kurzfristig unterzeichnet werden wird.
Damit ist der Weg frei für die Einführung eines bundesweit einheitlichen Präqualifikationssystems für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge, das mittelfristig auch Auswirkungen auf die Angebotswertung bei privaten Auftraggebern haben dürfte.
Die Zertifizierung Bau e.V. hatte bereits im Juli 2005 umfangreiche Bewerbungsunterlagen im Rahmen eines öffentlichen Auswahlverfahren des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, BBR eingereicht, die sämtlich den Anforderungen entsprachen.
Die zugelassenen Präqualifikationsstellen werden erstmals Ende Oktober 2005 seitens des Vereins zu einem Abstimmungsgespräch zu einzelnen technischen Umsetzungsfragen informiert, im Anschluss daran ist dann die erstmalige Veröffentlichung der Liste präqualifizierter Unternehmen vorgesehen.
Interessierte Unternehmen können die vorläufigen Antragsunterlagen bereits jetzt in unserer Geschäftsstelle abrufen (Tel.: 030/ 203 14 152, E-Mail: info@zert-bau.de). Damit besteht die Möglichkeit, als eine der ersten Unternehmen in der Liste geführt zu werden.

Weitere Informationen zum Thema Präqualifikation haben wir unter "Stichwort PQ" zusammengestellt.

Bundesregierung: PQ-Systeme ab 2005
09.2004: "Um Kosten und Zeit beim Nachweis der Eignung von Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge zu sparen, spricht sich die Bundesregierung für die Einführung eines Präqualifikationsverfahrens in Deutschland aus. Zugleich wird damit eine verbesserte Bekämpfung von illegalen Praktiken im Baugewerbe ermöglicht." Dies ist einer Pressemeldung des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Achim Großmann in Berlin zu entnehmen.
Mit einer kurzfristigen Einführung dieser Systeme ist jedoch nicht zu rechnen. Nach den uns vorliegenden Informationen dürften die erforderlichen Vorarbeiten, die derzeit in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des BMVBW und des BMWA geleistet werden, erst im Frühjahr 2005 abgeschlossen sein.

 
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