
Leitlinie wird geringfügig
angepaßt
30.10.2009 Die
Grundzüge aber auch Details zur praktischen Durchführung
des Systems sind in der Leitlinie
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens
vom 25.04.2005 in der Fassung vom 30.10.2009 beschrieben.
PQ-Service erweitert
22.07.2008
In
den vergangen Wochen hat sich die Zahl der Anfragen und Anträge
zur Präqualifikation deutlich erhöht. Um dem Informationsbedarf
der Unternehmen entsprechen zu können, haben wir ab sofort
eine Service-Nummer geschaltet, die in der Zeit
Montag
- Freitag 8:00 bis 23:00
erreichbar
ist.
Die
Nummer lautet:
030
/ 531 44 520.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen zur Präqualifikation.
PQ wird verbindliche Voraussetzung
bei freihändigen und beschränkten Vergabeverfahren
31.01.2008
"Die Vergabestellen des Bundeshochbaus werden ab dem 1. Oktober
2008 bei freihändigen Vergaben und beschränkten Ausschreibungen
nur noch solche Unternehmen berücksichtigen, die in der Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen geführt
werden", teilte Achim Großmann, Parlamentarischer Staatssekretär
im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung heute
mit. Das Bundesbauministerium habe einen entsprechenden Erlass
an alle betroffenen Behörden versandt. Damit sollen Vergabeverfahren
vereinfacht und die Qualität bei Hochbaumaßnahmen des Bundes weiter
verbessert werden. "Die Maßnahme dient darüber hinaus der Bekämpfung
illegaler Beschäftigung und der Förderung eines fairen Leistungswettbewerbes",
erläuterte Großmann. Er erwarte deshalb ähnliche Vorgehensweisen
auch bei den Bauverwaltungen der Länder.
Ein
Eintrag in die Liste des PQ-Vereins komme damit einem Gütesiegel
gleich, das für die Unternehmen auch bei der Gewinnung von privaten
Aufträgen von Nutzen sei. Andere Präqualifikationslisten erfüllten
die Kriterien des öffentlichen Vergaberechts nicht.
(Pressemeldung
vom 31.01.2008)
PQ-VOB-Aufkleber im Berliner
Stadtbild!
21.11.2007
Auf
Berlins Straßen sind ab und an PQ-VOB-Aufkleber zu sehen, zumindest
dann, wenn man an einer Straßenbaustelle vorbeifährt, die von
der Fa. BSG verkehrsgesichert ist. Auf diese Weise stellt sich
die Fa. BSG als präqualifiziertes Unternehmen dar. Nutzen auch
Sie die Möglichkeit, sich als präqualifiziertes Unternehmen nach
außen darzustellen.

A
K T I O N :
Schicken
Sie uns Ihr PQ-VOB-Foto! Präsentieren Sie sich auf unserer Internetseite
als PQ-Unternehmen!
Neuregelung
Gewerbezentralregister jetzt in Kraft
19.10.2007
Die
bereits in unserer Meldung
am 10.9.2007 erwähnte Neuregelung ist am 14.9.2007 offiziell
in Kraft getreten.
Als Ersatz für den Auszug aus dem Gewerbezentralregiaster
steht ein Formblatt
zur Verfügung, dass bei der Erstpräqualifikation sowie
im Weiteren jährlich unterzeichnet werden muss.
Öffentliche
Auftraggeber sind verpflichtet, diese Änderung zu beachten (Erlass
vom 17.9.2007).
Auszug
Gewerbezentralregister kann
demnächst entfallen
10.09.2007
Bundestag
und Bundesrat haben dem Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse
insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft zugestimmt
(vollständiger
Gesetzesbeschluss 2,7 MB).
U.a. wird dort auch auf die Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
eingegangen (vgl. nachfolgender Auszug, ):

Konkret
bedeutet dies, dass Unternehmen bei Ausschreibungen künftig keine
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister bei öffentlichen Auftraggebern
vorlegen müssen. Es reicht eine Eigenerklärung, verbunden
mit der Möglichkeit einer Nachprüfung durch die Auftraggeber.
Dadurch werden Bürokratie abgebaut und die Baubetriebe entlastet,
denn es entfallen die Gebühren für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
sowie der Aufwand der persönlichen Beantragung (vgl. Artikel Baugewerbe
vom 16.8.07).
Die Neuregelung wird am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt
in Kraft treten.
Zu diesem Zeitpunkt wird es zu einer Änderung der Leitlinie
zur Präqualifikation kommen, sodaß auch im Rahmen der
Präqualifikation auf die Vorlage des Auszugs verzichtet werden
kann. Da sich der Aufwand für die PQ-Stelle ebenfalls reduziert,
wird die Zertifizierung Bau e.V. dann auch die Gebühren zur
Präqualifikation entsprechend anpassen.
ab
sofort weiterer Service für PQ-Unternehmen
27.07.2007
Die
Möglichkeit der Zertifizierung Bau e. V. über eine Vollmacht
die SoKa-Unbedenklichkeitsbescheiniugng direkt abrufen zu können,
stellt eine weitere Vereinfachung bei der Aktualisierung von Nachweisdokumenten
für die Präqualifikation dar.
Für präqualifzierte oder sich im Antragsverfahren befindende
Unternehmen bedeutet das, auf die regelmäßigen Aktualisierungen
oder Neuausstellungen von SoKa-Unbedenklichkeitsbescheinigungen
verzichten zu können. Die Zertifizierung Bau e.V. stellt
die Vollmacht
als Download zur Verfügung.
Dieser
Service ist für die Unternehem selbstverständlich konstenfrei!
kommunale Spitzenverbände unterstützen
PQ
04.05.2007
In
den vergangenen Monaten hatten insbesondere kommunale Auftraggeber
in Einzelfällen die vergaberechtliche Verbindlichkeit der
Präqualifikation angezweifelt. Der Zentralverband des Deutschen
Baugewerbes ZDB hatte sich daher im Januar 2007 an die Bundesregierung
gewandt und diese gebeten, sich gegenüber den Ländern
und Kommunen für eine verbindliche Anerkennung einzusetzen.
Staatssekretär
Großmann vom Bundesbauministerium hat inzwischen in einem
Schreiben an den Hauptgeschäftsführer des ZDB, Prof.
Robl, mitgeteilt, daß in Gesprächen zwischen Bundesregierung
und dem Deutschen Städtetag Übereinstimmung zur Anerkennung
der Präqualifikation bestehe.
So heißt es in dem Schreiben wörtlich: " ...
Danach ist zu erwarten, dass künftig auch von kommunalen
Spitzenverbänden unsere Auffassung an die Städte und
Gemeinden kommuniziert wird, dass in den Fällen, in denen
Unternehmen ihre Eignung mittels Präqualifikation nachgeweisen,
diese Präqualifikation zwingend vom Auftraggeber anerkannt
wird und insbesondere diese Nachweise nicht parallel als Einzelnachweise
verlangt werden..."
Das Schreiben steht hier
zum Download zur Verfügung.
starkes Interesse öffentlicher Auftraggeber
07.03.2007 Nachdem
im November 2006 die Präqualifikation als zulässiger
Nachweis der Eignung nach VOB/A 2006 verbindlich verankert wurde,
erhalten Vergabestellen öffentlicher Auftraggeber in immer
größerer Zahl Zugang zur Liste der präqualifizierten
Unternehmen.
Insgesamt 600 Vergabestellen haben nach Angaben des Vereins zu
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. Zugriff auf die
passwortgeschützten Detailangaben präqualifizierter
Unternehmen. Davon entfallen ca. 50 % auf kommunale Vergabestellen.
Eine
nach Ort und Postleitzahl sortierte Liste der Vergabestellen wird
inzwischen in regelmäßig aktualisierter Form über
die Internet-Seiten des Vereins veröffentlicht und steht
dort zum Download zur Verfügung (Link).

verbesserter Service für präqualifizierte
Firmen
01.12.2006 Anläßlich
einer gemeinsamen Sitzung des Vorstands des Vereins zur Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. und der PQ-Stellen wurde mitgeteilt, daß
die Gespräche mit den Berufsgenossenschaften zur Vereinfachung
des Abrufs der BG-Bescheinigungen erfolgreich abgeschlossen wurden.
Danach ist es ab dem 1.1.2007 auch den PQ-Stellen möglich,
die Bescheinigungen direkt bei den zuständigen Stellen abzurufen,
wenn die Unternehmen dies wünschen und der PQ-Stelle eine
entsprechende Vollmacht erteilen.
Entsprechende Vordrucke können unter "Antragsunterlagen"
heruntergeladen werden.
Eine
gleichartige Regelung soll auch für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister
eingeführt werden; hier bedarf es jedoch noch der Zustimmung
des Bundesministeriums der Justiz, BMJ.
Vereinfacht
wurden die Vorgaben zur Angabe der Umsatzanteile bezogen auf die
einzelnen präqualifizierten Leistungsbereiche. Die Antragsunterlagen
der Zertifizierung Bau e.V., wurden bereits entsprechend angepaßt.
Positiv
fiel auch die Bilanz des Vereins hinsichtlich der Resonanz auf
Seiten der öffentlichen Auftraggeber aus:
Nachdem die VOB/A 2006 seit dem 1.11.2006 für öffentliche
Auftraggeber verbindlich ist, sei - so der Vorsitzende des Vereins
- die Zahl der Vergabestellen, die einen Zugang zu den Detailangaben
der Liste der präqualifizierten Unternehmen beantragt haben,
sprunghaft angestiegen. Die Zahl der registrierten Vergabesstellen
betrage inzwischen ca. 500 mit steigender Tendenz.
Der
Vorstand des Vereins bekräftigte weiterhin seinen festen
Willen, den hohen Qualitätsstandard der Eintragungen in die
Liste durch eine strenge Überwachung der einzelnen PQ-Stellen
sicherzustellen. Gegen den Widerstand einer einzelnen PQ-Stelle
werden die Überwachungen zur Einhaltung der für die
PQ-Stellen geltenden Qualitätskriterien ohne Einschränkung
fortgeführt. Hierzu ist anzumerken, daß im August 2006
in den Geschäftsräumen der Zertifizierung Bau e.V. eine
Überwachung ohne Beanstandung durch den PQ-Verein und das
Bundesamt für Raumordnung und Bauwesen, BBR erfolgt ist.
Keine
Zustimmung fand der Vorschlag, den Zugriff auf die in der Liste
der präqualifizierten Unternehmen enthaltenen Detailangaben
außer für öffentliche Auftraggeber auch für
Dritte, z.B. Generalunternehmen zu öffnen. In welcher Form
die einer Präqualifikation zugrundeliegenden Nachweisdokumente
zwischen Haupt- und Nachunternehmer ausgetauscht werden, ist wie
bisher Sache der beteiligten Unternehmen.
PQ-System
wird weiter optimiert
22.08.2006 Das
Schwarzarbeitergesetz verpflichtet öffentliche Auftraggeber,
bei der Vergabe von Bauaufträgen von den Unternehmen Auszüge
aus dem Gewerbezentralregister anzufordern, die nicht älter
als 3 Monate sein dürfen.
Zumindest für die Unternehmen, die präqualifiziert wurden,
dürfte sich der erhebliche Aufwand, der mit dem regelmäßigen
Einholen der Auszüge verbunden ist, schon bald wesentlich
verringern:
So soll den PQ-Stellen, also auch der Zertifizierung Bau zukünftig
die Möglichkeit eingeräumt werden, mit Zustimmung des
einzelnen Unternehmens die Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
direkt bei der zuständigen Behörde abzurufen.
Nachdem der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes bereits mehrfach
den erheblichen bürokratischen Aufwand kritisiert hatte,
hat Staatssekretär Dr. Lütke Daldrup vom Bauministerium
in einem Schreiben an den Hauptgeschäftsführer des ZDB,
Prof. Robl, mitgeteilt, daß sein Haus diesbezüglich
bereits erste Schritte eingeleitet habe.
Auch seitens der Zertifizierung Bau e.V. war immer wieder darauf
hingewiesen worden, daß die Beschaffung der Auszüge
wesentlich einfacher direkt über die PQ-Stellen erfolgen
könne.
Der Wortlaut des Schreibens des BMVBS steht als Download
(53 kb) zur Verfügung.
Leitlinie wird geringfügig
angepaßt
07.07.2006 Aufgrund
der Erfahrungen aus den ersten Verfahren ist die Anpassung der
Leitlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
in einigen wesentlichen Punkten geplant. Die Anpassungen erleichtern
die Nachweisführung wie folgt:
1. Unbedenklickeitsbescheinigungen der BG BAU
Diese werden derzeit mit nur einer begrenzten Gültigkeitsdauer
von 6 Wochen bis zu 4 Monaten ausgestellt, nachdem für die Sozialversicherung
die Generalunternehmerhaftung gesetzlich eingeführt wurde.
In der Leitlinie Anlage 1, lfd. 10 wird daher die Aktualisierungsvorgabe
von „jährlich“ in „entsprechend Gültigkeit“ geändert. Gleichzeitig
wird den PQ-Stellen die Möglichkeit eröffnet, die aktuellen
Unbedenklichkeitsbescheinigungen unmittelbar bei den Berufsgenossenschaften
abzurufen, sofern die präqualifizierten Unternehmen dafür eine
Vollmacht erteilen. Die Zertifizierung Bau e.V. wird in Kürze
die entsprechenden Vollmachten bei ihren Kunden anfordern.
2. Handelsregisterauszug
Um Kleingewerbetreibenden ohne Eintragung im Handelsregister die
Voraussetzung für die Präqualifikation zu ermöglichen, wird folgende
Änderung der Leitlinie, Anlage 1, Nr. 11, Spalte 2 vorgenommen:
„Handelsregisterauszug oder entsprechende Eigenerklärung bei Kleingewerbetreibenden,
die nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind.“
Für Kunden der Zertifizierung Bau e.V. werden entsprechende
Muster zur Verfügung stehen.
3. Gültigkeit von Referenzen
Die Leitlinie, Anlage 1, lfd. 13 (Spalte 1) wird wie folgt geändert:
„die auftragsgemäße Ausführung von im eigenen Betrieb erbrachten
Leistungen der letzten 3,5 Jahre, gerechnet vom Tage des Fertigstellungstermins
an, für eine oder mehrere zu qualifizierende Einzelleistung und/oder
Komplettleistung (Spalte 2 Anlage 2)“
In der Spalte "Aktualisierung" (Spalte 3) wird „jährlich“
ersetzt durch: : „vor Ablauf von 3,5 Jahren nach Fertigstellung“
Offen
ist bislang, zu welchem Zeitpunkt die Änderungen der Leitlinie
gültig werden. Hierzu wird in Kürze informiert werden.
Bund startet Offensive zur Präqualifikation
30.05.2006 Nachdem
der Bund bereits ein Hinweisblatt zur Präqualifikation veröffentlicht
hat (vgl. Aktuelles vom 08.05.2006) wird das Bundesbauministerium
seine Aktivitäten auch mit Zielrichtung der Länder und
Kommunen weiter verstärken.
In Beantwortung eines Schreibens des Hauptgeschäftsführer
des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, Prof. Robl hat
der Parlamentarische Staatssekretär im BMVBS Achim Großmann am
16.05.2006 die einzelnen Maßnahmen erläutert.
Der Wortlaut des Schreibens steht hier zum Download
(45 kb) zur Verfügung.
Weiterhin wurden alle für das Bauwesen zuständigen Länderminister
gebeten, ihrerseits die Informationskampagne zu unterstützen.
Auch dieses Schreiben steht hier zum Download
(617 kb) zur Verfügung.
Dabei wurde auch auf das Sofortpaket zur Anpassung der VOB/A an
zwingende Änderungen durch neue EU-Vergaberechtrichtlinien und
das ÖPP - Beschleunigungsgesetz hingewiesen, das im § 8 Nr. 3
VOB/A die Öffnung für die Anerkennung der Präqualifikation vorsieht.
Hinweisblatt des BMVBS zur Präqualifikation
08.05.2006 Mit
Schreiben vom 25. April 2006 hat das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, BMVBSdie Vergabestellen im
Zuständigkeitsbereich des Bundeshochbaus angehalten, mittels eines
eigenen Hinweisblattes, das bis auf Widerruf bei der Versendung
bzw. Online-Einstellung von Vergabeunterlagen beizufügen ist,
die Bieter auf die Vorteile der Präqualifikation aufmerksam zu
machen und um deren Teilnahme am System zu werben. Das Hinweisblatt
führt die Vorteile der Präqualifikation für die Bieter konkret
auf. Die weiteren Einzelheiten können dem Schreibens des
BMVBS entnommen werden.
Der Wortlaut des Schreibens steht hier
zum Download (64 kb) zur Verfügung.
Erlaß des Bundes
zur Präqualifikation
23.01.2006 Mit
dem Erlass vom 16. Januar 2006 wurde den Vergabestellen im Bereich
der Bundeshochbauverwaltung mitgeteilt, wie künftig die Eignungsprüfung
bei Bietern durchzuführen ist, die als präqualifiziert in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
aufgenommen wurden. So werden insbesondere Hinweise gegeben, welche
Eignungskriterien mit der Eintragung in die Liste als von dem
Unternehmen erfüllt anzusehen sind. Es wird damit klargestellt,
dass die in §§ 8 Nr. 3 Satz 1 und 2 und 8 Nr. 5 VOB/A aufgeführten
Eignungsnachweise bei präqualifizierten Unternehmen nicht
zusätzlich verlangt werden können.
Hiervon unbenommen bleibt jedoch die Berücksichtigung aktuellerer
Erkenntnisse der Vergabestellen über das betreffende Unternehmen.
Zudem können auf den konkreten Auftrag bezogene zusätzliche Nachweise
verlangt werden. Dieses betrifft, so das BMVBS, beispielsweise
Nachweise der fachlichen Eignung der Bieter in Bezug auf technische
Anforderungen der ausgeschriebenen Bauleistung. Das BMVBS gibt
des Weiteren in seinem Erlass Hinweise an die Vergabestellen,
wie sie die Internetliste des Vereins nutzen können. Es wird darauf
hingewiesen, dass mit dem durch den Verein erteilten Passwort
die Vergabestellen die Detailansichten der Eignungsnachweise für
die jeweiligen Leistungsbereiche gemäß Anlage 2 der Leitlinie
einsehen und gegebenenfalls auch herunterladen können.
Das BMVBS gibt des Weiteren den Hinweis, dass für den Nachweis
der Eignung der Bieter bei Bauaufträgen des Bundes neben der Prüfung
bei der Einzelfallvergabe nur die Eintragungen der Bieter in die
Liste des "Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen"
anzuerkennen sind. Das BMVBS habe Inhalt und Procedere dieses
Präqualifikationsverfahrens im Hinblick auf die Anforderungen
der VOB/A überprüft und anerkannt. Andere inzwischen angebotene
Präqualifikationen sind, so das BMVBS ausdrücklich, für die Eignungsnachweise
nicht zu berücksichtigen.
Der Wortlaut des Erlasses steht hier
zum Download (233 kb) zur Verfügung.
Internet-Liste
Präqualifikation freigeschaltet
23.01.2006 Der
Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Achim Großmann hat die Internet-Homepage
des Vereins zur Präqualifikation von Bauunternehmen freigeschaltet.
Unter www.pq-verein.de
ist dort die u.a. die aktuelle Liste der präqualifizierten
Unternehmen einzusehen.
Seitens des Ministeriums wurde eine entsprechende Presseerklärung
herausgegeben.
Einzelheiten zum Inhalt der Präaqualifikation sowie zum Ablauf
des Verfahrens haben wir unter Stichwort
PQ zusammengestellt.
PQ im Dialog bei DEUBAU / STT am 18.01.2006
23.11.05
Gemeinsam
mit dem Straßen- und Tiefbauverband Nordrhein-Westfalen
und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes veranstaltet
die Zertifizierung Bau e.V. am 18. Januar 2006 einen Kongress
zu neuen Entwicklungen im Vergaberecht. Dabei wird auch auf Fragen
der Präqualifikation ausführlich eingegangen. Mehr Infos
hier: 
Liste des Vereins ab Januar 2006 abrufbar
14.11.05
(21.12.05)
Der Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen,
dessen Aufgabe die Führung der bundesweit einheitlichen Liste
ist, hat uns mitgeteilt, daß ab Ende November 2005 die datentechnischen
Voraussetzungen gegeben sind, seitens der PQ-Stelle Unternehmen
in die Liste einzustellen. Nach verschiedenen EDV-Testläufen
sollte die Liste dann bereits ab dem 16.12.2005 im Internet freigeschaltet
werden. Vermutlich wird dies jedoch erst im Januar 2006 der Fall
sein.
Geringfügig überarbeitet wurde inzwischen auch die
Leitlinie
des BMVBW für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens
Anlage
1, Kriterien der Präqualifizierung
Anlage
2, Einteilung der Leistungsbereiche.
Die Anpassungen betreffen u.a. die vorzulegenden Dokumente (BG-Bescheinigung
und Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters)
sowie Verfahrensfragen zur Sperrung von Unternehmen.
Neu ist auch die Entscheidung des Vereins im Hinblick auf die
Darstellung von Referenzen der Unternehmen. So sollen auf Wunsch
des Unternehmens auch mehr als drei Referenzen pro Leistungsbereich
eingestellt werden können. Es besteht auch die Möglichkeit
, neben der Beschreibungen der Bauleistungen in Kurzform auch
je ein pdf-Dokument pro Referenz einzustellen, das weitergehende
Beschreibungen, Zeichnungen, Photos usw. enthält.
Der
Verein hat soeben auch das abgebildete Logo vorgestellt, daß
z.B. auf den Präqualifikationsbescheinigungen enthalten sein
wird.
Antragsunterlagen sind nunmehr verfügbar
03.11.05
Nach
einer ersten Abstimmung mit dem Verein zur Präqualifikation
von Bauunternehmen am 20.10.2005 konnten nunmehr die Antragsunterlagen
erstellt werden. Die Unterlagen einschl. der Gebührenordnung
können unter "Antragsunterlagen"
heruntergeladen werden.
Verschiedene Detailfragen werden durch den Verein noch im Verlauf
der kommenden Woche festgelegt, dabei handelt es sich jedoch ausschließlich
um Einzelfragen, die auf den grundsätzlichen Inhalt des PQ-Systems
keinen Einfluß haben werden. Auch das Datum der Veröffentlichung
der Internet-Seite des Vereins liegt bislang noch nicht fest,
wir gehen jedoch nach wie vor davon aus, daß im Dezember
2005 die Liste erscheinen wird.
Zertifizierung Bau als Präqualifikationsstelle
zugelassen (Pressemeldung
Zertifizierung Bau e.V. vom 08.09.05)
12.09.05
Der
Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen Achim Großmann hat mitgeteilt, dass es
insgesamt 6 Präqualifikationsstellen in Deutschland geben
werde (vgl. Pressemeldung
BMVBW vom 08.09.2005).
Der Zertifizierung Bau e.V. liegt bereits ein entsprechender Vertragsentwurf
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
vor, der kurzfristig unterzeichnet werden wird.
Damit ist der Weg frei für die Einführung eines bundesweit
einheitlichen Präqualifikationssystems für die Vergabe
öffentlicher Bauaufträge, das mittelfristig auch Auswirkungen
auf die Angebotswertung bei privaten Auftraggebern haben dürfte.
Die Zertifizierung Bau e.V. hatte bereits im Juli 2005 umfangreiche
Bewerbungsunterlagen im Rahmen eines öffentlichen Auswahlverfahren
des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, BBR eingereicht,
die sämtlich den Anforderungen entsprachen.
Die zugelassenen Präqualifikationsstellen werden erstmals
Ende Oktober 2005 seitens des Vereins zu einem Abstimmungsgespräch
zu einzelnen technischen Umsetzungsfragen informiert, im Anschluss
daran ist dann die erstmalige Veröffentlichung der Liste
präqualifizierter Unternehmen vorgesehen.
Interessierte Unternehmen können die vorläufigen Antragsunterlagen
bereits jetzt in unserer Geschäftsstelle abrufen (Tel.:
030/ 203 14 152, E-Mail: info@zert-bau.de). Damit besteht
die Möglichkeit, als eine der ersten Unternehmen in der Liste
geführt zu werden.
Weitere Informationen zum Thema Präqualifikation haben wir
unter "Stichwort PQ" zusammengestellt.
Bundesregierung: PQ-Systeme ab 2005 
09.2004: "Um Kosten
und Zeit beim Nachweis der Eignung von Unternehmen bei der Vergabe
öffentlicher Bauaufträge zu sparen, spricht sich die Bundesregierung
für die Einführung eines Präqualifikationsverfahrens in Deutschland
aus. Zugleich wird damit eine verbesserte Bekämpfung von illegalen
Praktiken im Baugewerbe ermöglicht." Dies ist einer Pressemeldung
des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Wohnungswesen Achim Großmann in Berlin zu entnehmen.
Mit einer kurzfristigen Einführung dieser Systeme ist jedoch
nicht zu rechnen. Nach den uns vorliegenden Informationen dürften
die erforderlichen Vorarbeiten, die derzeit in einer gemeinsamen
Arbeitsgruppe des BMVBW und des BMWA geleistet werden, erst im
Frühjahr 2005 abgeschlossen sein.