Schulungen fÜR ENTSORGUNGSFACHBETRIEBE
Nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sind die in Entsorgungsfachbetrieben, Deponien und Transportunternehmen beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren Schulungen nachzuweisen. Die Schulungen für Leitungs- und Aufsichtspersonal vermitteln den aktuellen, erforderlichen Wissensstand und sind durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz in Berlin anerkannt. Die Schulungsinhalte, u.a. Abfallrecht und sonstige abfallrelevanten Umweltvorschriften etc. basieren auf der Vollzugshilfe LAGA „Anerkennung von Fachkundelehrgängen“ vom 3.7.2007. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Lehrgang ist die Teilnahme an einem Grundkurs gemäß § 9 EfbV und § 3 TgV.
Die Schulungen werden regelmäßig bundesweit durchgeführt und können auf Anfrage auch als Inhouse-Schulung werden. Im Einzelnen werden folgende Lehrgänge angeboten:
- Folgelehrgang zum Nachweis der Fachkunde nach § 11 EfbV und § 6 TgV
- Kursbaustein Leitung Deponie nach § 4 DepV
- Kursbaustein Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß §§ 54 und 55 KrW-/AbfG
Besonderer Schwerpunkt ist die „bauabfallspezifische Ausrichtung“.
Weitere Veranstaltungen , Workshops oder Seminare werden regelmäßig für die Führungskräfte und Mitarbeiter aus der Bau- und Abfallwirtschaft angeboten.
(Termine siehe unter Aktuelles) |