Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb
Unternehmen können sich als Entsorgungsfachbetrieb i.S. des KrW-/AbfG bezeichnen und das nebenstehende Logo verwenden, wenn sie den Anforderungenen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung EfbV entsprechen. Zuverlässigkeit, Fachkunde und geregelte Betriebsorganisation stehen dabei im Vordergrund. Voraussetzung hierfür ist die Überwachung durch eine anerkannte Technische Überwachungsorganisation.
Entsorgungsfachbetriebe profitieren von einem erleichterten Nachweisverfahren und können auf Transportgenehmigungen verzichten. Die Zertifizierung erfolgt für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Einsammeln Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen sowie Handeln und Vermitteln. Sie erhöht die Rechtssicherheit für den Betrieb und seinen Auftraggeber und ist Auswahlkriterium bei vielen öffentlichen Ausschreibungen von Bau- und Entsorgungsdienstleistungen.
Überwachungszertifikate werden für die Gültigkeitsdauer von 18 Monaten ausgestellt.
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