......…......................................ZERTIFIZIERUNG BAU E.V. – PARTNER DER BAUWIRTSCHAFT......….................................
Zertifizierung Bau e. V.
 
 
         
 

PrÄqualifikation VOB

Die Zertifizierung Bau e.V. wurde mit Einführung der Präqualifikation im Jahr 2006 durch den Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen als PQ-Stelle anerkannt und autorisiert, Unternehmen zu präqualifizieren und in die Internet-Liste www.pq-verein.de einzustellen.

Mit umfassendem Service, Hilfestellung im Antragsverfahren und kurzen Bearbeitungszeiten ist die Zertifizierung Bau e.V. Marktführer. Der im Unternehmen anfallende Aufwand zur Aufrechterhaltung der Präqualifikation ist durch die Einführung eines effektiven Datenaustauschs auf ein Minimum reduziert worden. Hierfür sind lediglich die Vollmachten zum direkten Abruf von Gültigkeitsdaten für Unbedenklichkeitsbescheinigungen der BG-Bau und SOKA-Bau erforderlich

Präqualifikation als Eignungsnachweis

Präqualifizierte Unternehmen, die sich für öffentliche Bauvorhaben bewerben, können ihre Eignung und Zuverlässigkeit schneller und unbürokratischer nachweisen.

Sie werden in der bundesweit einheitlichen Liste im Internet unter www.pq-verein.de geführt, auf die jede öffentliche Baubehörde zurückgreifen kann. Hier sind an zentraler Stelle die Qualifikationsnachweise und Informationen hinterlegt. Sie werden fortlaufend durch die Zertifizierung Bau e.V. aktualisiert. Die Grundlagen zur Präqualifikation enthält die Leitlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 25.04.2005 (Fassung 07.04.2011).

Das in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A § 6 Abs. 3) verankerte Verfahren vereinfacht die Angebotsabgabe und reduziert Kosten. Die Unternehmen sind von der Verpflichtung entbunden, jedem einzelnen Angebot Nachweise beizufügen, die sich nicht auf den konkreten Auftrag beziehen (z.B. BG-Bescheinigungen, HRG, Bescheinigungen der Sozialkassen usw.).

In vielen Bundesländern und Kommunen werden präqualifizierte Unternehmen bei der Bewerbung bevorzugt behandelt oder das Auswahlverfahren auf präqualifizierte Unternehmen beschränkt. So ist z.B. für Baumaßnahmen des Bundes die Präqualifikation von Bietern seit Januar 2008 verbindliche Voraussetzung bei freihändigen und beschränkten Vergabeverfahren.

Präqualifikation als Enthaftung

Auch bei der Vergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer ist die Präqualifikation seit 01.10.2009 gesetzlich verankert. Sind Nachunternehmer präqualifiziert, gilt dies als Nachweis des fehlenden Verschuldens des Hauptunternehmers (Exkulpation). Damit entfällt die Haftung gem. §28e Abs. 3a SGB IV des Hauptunternehmers für den Urlaubskassenbeitrag, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag und für den Unfallversicherungsbeitrag. Auf Wunsch ist der direkte Abruf der Enthaftungsbescheinigung bei der SOKA-Bau durch die Zertifizierung Bau e.V. möglich.

Präqualifikation als Gütesiegel

Mit der Präqualifikation sollen illegalen Praktiken in der Bauwirtschaft verhindert werden. Inzwischen kommt sie jedoch auch einem Gütesiegel gleich, das bei der Akquisition privater Aufträge von Nutzen ist.

Nähere Informationen zum Antragsverfahren sowie zur Präqualifikation enthält die Informationsbroschüre (pdf, 147 kB)

 


 

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